Umrüstung Flutlichtanlagen - Anträge auf 5 % Sonderförderung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 02.12.2020 ö 9.2

Sachverhalt

Der TSV Rohrbach und der SV Fahlenbach haben für die Umstellung der Flutlichtanlagen auf LED zudem eine Sonderförderung von 5 % der Gesamtkosten beantragt.

Die LED-Umstellungen des TSV Rohrbach und des SV Fahlenbach werden zusätzlich mit 30 % durch den BSLV und 35 % durch den Bund bezuschusst. Mit dem Zuschuss in Höhe von 30 % durch die Gemeinde nach Abschnitt E, § 3 Abs. 1 und 2 der Sportförderrichtlinien ergeben sich 5 % der Gesamtkosten, die durch die Vereine selbst gedeckt werden müssten. Das entspricht beim TSV Rohrbach 4.025,84 € und beim SV Fahlenbach 3.691,99 €.

Die Vereinsvorstände argumentieren, dass durch die LED-Umstellung die laufenden Stromkosten reduziert werden können. Da die Stromkosten von der Gemeinde Rohrbach getragen werden, können hier durch die zusätzliche Förderung künftig Kosten eingespart werden. Eine Amortisierung der Kosten sollte sich in 5-6 Jahren ergeben.

Aus Sicht der Verwaltung sollte über die beschlossene Förderrichtlinie hinaus keine weitere Sonderförderung gewährt werden, insbesondere im Hinblick auf die angespannte Haushaltslage im Jahr 2021.

Datenstand vom 04.02.2021 09:06 Uhr