Nutzungsänderung einer Praxis mit 2 Appartements in eine große Wohnung mit 2 Stellplätzen, Fl.Nr. 880/9, Gemarkung Rohrbach (Bergweg 15) *)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 14.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 14.12.2020 ö 2.2

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortes Rohrbach (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 880/9, Gemarkung Rohrbach ist im Flächennutzungsplan als Wohngebiet dargestellt.

Es wird die Nutzungsänderung der Praxisräume und 2 Appartements in eine große Wohnung mit 2 Stellplätzen beantragt.

Dem Antrag ist eine bauaufsichtliche Überprüfung des Landratsamtes voraus gegangen. Die Überprüfung diente zur Klärung wie viele Wohneinheiten in dem Mehrfamilienhaus tatsächlich vorliegen und der damit verbundene Stellplatzbedarf. Im Rahmen der Überprüfung wurde dem Antragsteller eine Genehmigung in Aussicht gestellt, sofern er die 3 „Wohnungen“ zu 1 großen Wohnung umbaut, vorausgesetzt die erforderlichen Stellplätze können auf dem Grundstück nachgewiesen werden.

Grundsätzlich fügt sich das Bauvorhaben nach Art und dem Maße der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche in die nähere Umgebung ein.
Die erforderlichen 2 Stellplätze können nach den vorgelegten Unterlagen mit entsprechend baulichen Maßnahmen an der südlichen Grundstücksgrenze zum Grundstück Fl.Nr. 880, Gem. Rohrbach (Bergweg 17) errichtet werden. Die Pläne zur Errichtung der Stellplätze wurden vom Landratsamt bereits geprüft, aus technischer Sicht bestehen von Seiten der Genehmigungsbehörde keine Einwände.
Aus gemeindlicher Sicht ist vom Antragsteller noch ein Eigentumsnachweis zu erbringen, dass die Grundstücksfläche auf der die Stellplätze errichtet werden rechtlich seiner Wohnung zuzuordnen sind.

Die Unterschriften der betroffenen Grundstücksnachbarn wurden nicht eingeholt.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Antrag auf Nutzungsänderung das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.02.2021 16:07 Uhr