Neubau einer Garage, Fl.Nr. 296/7, Gemarkung Rohrbach (Lehrer-Schlegl-Ring 15) *)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 14.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 14.12.2020 ö 2.5

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 30 „Mißbergwiesen I – 1. Änderung“.

Es ist die Errichtung einer Garage mit Abstellraum (Grundmaß 12 x 6,17 bzw. 6,64 m, Flachdach teilw. begrünt) geplant.

Das Bauvorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
  • Teilweise (ca. 8 m) in der festgesetzten privaten Grünfläche
  • Überschreitung der Grundflächenzahl 0,58 statt 0,40
  • Überschreitung der Geschossflächenzahl 0,61 statt 0,60
  • Dachgestaltung Flachdach teilw. (3,50 m) begrünt statt gleichgeneigten Satteldaches mit 35 - 45 ° Dachneigung und Naturroter Ziegel bzw. Dachsteine
  • Überschreitung der maximal zulässigen Länge des Grenzausbaus 12 m statt 6,50
  • Abstimmung der Grenzgarage mit Nachbargrundstück bzgl. des Abstandes von der öffentlichen Verkehrsfläche  

Für die Abweichungen vom Bebauungsplan sind Befreiungen erforderlich. Eine Befreiung ist dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Aus gemeindlicher Sicht können die beantragten Befreiungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mitgetragen werden. Ortsplanerische Bedenken liegen nicht vor. Der betroffene Grundstücksnachbar hat der Planung zugestimmt.

Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Die erforderlichen Stellplätze sind auf dem Grundstück nachgewiesen.

Die Unterschriften der betroffenen Grundstücksnachbarn liegen vor.  

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt dem Bauantrag mit den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 30 „Mißbergwießen – 1. Änderung“ das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.02.2021 16:07 Uhr