Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartenhauses, Fl.Nr. 1674/2, Gemarkung Rohrbach (Ottersried 18a) *)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 26.01.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Vorhaben liegt im Bereich der rechtskräftigen Innenbereichssatzung Nr. 2, 2. Änderung „Ottersried“.
Es ist geplant ein Gartenhaus (Grundmaße 3 x 3 m) zum Verkauf von verschiedenen regionalen Produkten (Obst, Gemüse etc.) zu errichten.
Das Bauvorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen der Innenbereichssatzung ab:
- Abstand zum Straßenraum nur 3,5 m statt 5 m
- Bitumendachbelag statt naturroter Dachziegel
Für die Abweichungen von der Innenbereichssatzung sind Befreiungen erforderlich. Eine Befreiung ist dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Aus gemeindlicher Sicht können die beantragten Befreiungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mitgetragen werden. Ortsplanerische Bedenken liegen nicht vor.
Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt dem Antrag auf isolierte Befreiung mit den erforderlichen Befreiungen von der Innenbereichssatzung Nr. 2, 2. Änderung „Ottersried“ das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.03.2021 15:34 Uhr