Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 183/2, Gemarkung Rohrbach (Mautanger 8 d) *)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 26.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 26.01.2021 ö 2.3

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortes Rohrbach (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 183/2, Gemarkung Rohrbach ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet dargestellt.

Es ist die Errichtung eines Einfamilienhauses (Grundmaße 9,52 x 10,26 m, Erd- und Obergeschoss, Satteldach mit 22° Dachneigung) mit Doppelgarage (Grundmaße 6,23 x 8,36 m, Satteldach mit 22° Dachneigung) geplant.

Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstückfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Nach Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein (§ 34 BauGB). Das Ortsbild ist nicht beeinträchtigt. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.

Der nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung geforderte Stauraum von 6 m vor Garagen wird an der südwestlichen Gebäudeecke der Garage geringfügig um 0,12 m unterschritten. Aus gemeindlicher Sicht bestehen hier keine Bedenken.

Von den auf dem Grundstück verlegten Versorgungsleitungen (Kanalleitung sowie Breitbandkabel derzeit nur Leerrohr) sind die gesetzlich geforderten Schutzabstände (mindestens 6 m) für Bebauung/Bepflanzung einzuhalten und für Wartungsarbeiten (insbesondere für die Zufahrt mit einem Bagger) stets zugänglich zu halten (Grunddienstbarkeit vom 06.04.2016).

Die Erschließung ist gesichert, vorausgesetzt der geplante Erwerb der öffentlichen Grünfläche Fl.Nr. 180/48, Gemarkung Rohrbach wird vollzogen (Notartermin 12.02.2021).  
Die Grundstückszufahrt erfolgt über die Ortsstraße Mautanger. Lt. Bebauungsplan Nr. 18 „Am Wasserwerk“ ist hier eine öffentliche Grünfläche festgesetzt. In einer der nächsten Gemeinderatssitzungen wird der Änderungsbeschluss zur Aufhebung der festgesetzten öffentlichen Grünfläche des Bebauungsplanes Nr. 18 „Am Wasserwerk“ gefasst.
Der Anschluss an die gemeindliche Kanalisation und Wasserversorgung ist Bedingung. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Die erforderlichen Stellplätze sind auf dem Grundstück nachgewiesen.

Die Unterschriften der betroffenen Grundstücksnachbarn liegen vor.  

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.03.2021 15:34 Uhr