Erschließungsplanung zum Baugebiet "Schelmengrund - 2. Bauabschnitt" - Vorstellung und Entscheidung über Kanalentlastungsmaßnahmen (IB Steinbacher ist anwesend) *)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 03.02.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bereits in der GR-Sitzung vom 23.11.2020 beschäftigte sich der Gemeinderat mit möglichen Varianten zur Umsetzung zusätzlicher Kanalentlastungsmaßnahmen im Rahmen der Erschließung des 2. Bauabschnittes des BG „Schelmengrund“. Die Entscheidung wurde damals verschoben mit dem Auftrag, weitere Alternativen zu klären.
Wie in der Sitzung vom 23.11.2020 berichtet, wird mit der aktuellen Planung der gesetzlich geforderte Schutz für ein 20jähriges Regenereignis (T20) erreicht, ohne dass es weiterer baulicher Maßnahmen bedarf. Die Regenwasserkanalisation ist auf ein 2jähriges Regenereignis dimensioniert und wurde auf ein 20jähriges Regenereignis nachgerechnet mit dem Ergebnis, dass auch diese Mengen noch im Kanal (ohne Oberflächenaustritt) abgeführt werden können. Die angestellten, ergänzenden Untersuchungen des IB Steinbacher bis hin zu einem 100jährigen Regenereignisses (T100) sind als informative, freiwillige Prüfung zu verstehen. Eine über dem bereits erreichten T20-Schutz hinausgehende Absicherung vor Regenwasserereignissen ist gesetzlich nicht erforderlich (Auskunft Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt). Ein solcher Zusatz-Schutz sollte nur dann ins Auge gefasst werden, wenn sich dessen Umsetzung wirtschaftlich darstellen lässt.
Das Ing.-Büro Steinbacher erläuterte in der Sitzung nochmals die Planung und die hydraulischen Untersuchungen sowie die verschiedenen Alternativen:
- Die Errichtung eines Stauraumkanals ist aufgrund der Hanglage baulich extrem aufwendig (Ausführung in Kaskadenbauweise) und damit unwirtschaftlich.
- Die angedachte Anbindung der RW-Kanalisation mittels Überlaufes direkt an die Bestands-Kanalisation der Ottersrieder Straße ist nach Rücksprache mit dem Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt sowie den Fachplanern nicht zielführend. Das genehmigte Wasserrecht zum Baugebiet „Schelmengrund, BA 1-4“ sieht zwingend vor, dass das gesamte Regenwasser in das Regenrückhaltebecken in der Ottersrieder Straße eingeleitet wird. Ein Abweichen davon würde die Abflusssituation des Kanalbestandes in der Ottersrieder Straße unnötig verschärfen und für eine Mehrbelastung sorgen. Daher ist zwingend davon abzuraten, von der genehmigten (und auch funktionierenden) Abwasserbeseitigung abzuweichen und ggf. an anderer Stelle in der Ortsmitte eine neue Problemstelle zu schaffen. Eine Überrechnung der Hydraulik mit Anpassung des Wasserrechts steht zudem in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zur geplanten Maßnahme.
- Die Auswechslung des Bestandskanals vom Anschlusspunkt an die Kanalisation des 1. BA bis hin zum bestehenden Spielplatz (Erhöhung des Fassungsvolumens auf DN 700) ist angesichts der hohen Kosten und des Bauaufwandes (schmaler Fußweg, Sicherung von Grenzgebäuden etc.) sehr teuer. Zudem ist der Kanal noch nicht „alt“, so dass das Verständnis für eine solche Austauschmaßnahme sicherlich nicht breit sein wird in der Öffentlichkeit. Aus Sicht des IB Steinbacher könnte diese Maßnahme (losgelöst vom gegenständlichen 2. Bauabschnitt) auch später jederzeit erfolgen, wenn sich diesbezüglich ein konkreter Bedarf einstellen würde.
- Das IB Steinbacher schlug als kostengünstige, aber sehr effektive Maßnahme vor, im Bereich der öffentlichen Grünfläche (westlich Parzelle 1 des Bebauungsplangebietes) eine Mulde auszubilden, in dem das ohnehin bei Starkregenereignissen (Regenereignisse, die die Kanalisation nicht mehr fassen muss) Richtung Ottersrieder Straße abfließende Oberflächenwasser eingestaut, rückgehalten und dann geordnet über die Kanalisation oder Verkehrsflächen abgeleitet werden kann. Hierzu bedarf es zum Schutz der Unterlieger der Errichtung einer kleinen Winkelstützmauer.
Beschluss
Die bezeichnete Kanalaustauschmaßnahme im Bereich des 1. Bauabschnittes wird nicht durchgeführt. Stattdessen soll die Lösung der beschriebenen Muldenerrichtung umgesetzt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2
Datenstand vom 05.03.2021 11:53 Uhr