Vorstellung und Entscheidung über die Planung zur Gestaltung des Quartiesplatzes (IB Steinbacher ist anwesend)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 03.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 03.03.2021 ö 3

Sachverhalt

Auf Basis des GR-Beschlusses vom 23.11.2020 wurde die Planung zur Gestaltung des Quartiersplatzes im Baugebiet „Schelmengrund – 2. BA“ überarbeitet. Frau Steinbacher vom IB Steinbacher stellte die neuen Pläne in der Sitzung vor. Die Präsentation ist als Anlage zu diesem TOP im RIS beigefügt.
Der neue Entwurf beinhaltet einen umlaufenden Gehweg (zur funktionellen und optischen Aufwertung des Platzes), so dass die Straße im Norden auf eine Fahrbahnbreite von 4,50 m verengt wird. Dies ist lt. Planerin völlig ausreichend für einen Begegnungsverkehr mit PKW`s; im Bedarfsfall kann auf den abgesenkten Gehweg ausgewichen werden. Die an der Ostseite des Quartiersplatzes ursprünglich vorgesehenen Längsparkplätze weichen zugunsten eines öffentlichen Grünstreifens, um eine trennende Wirkung zum Straßenbereich zu erzielen. Neben einem Zwischenweg zur Durchquerung des Platzes mit geschwungenen, kleinen Mauern inkl. Sitzgelegenheiten ist ein Vorplatz mit einem größeren Laubbaum vorgesehen. Die vorgestellten Varianten unterscheiden sich hinsichtlich der gewählten Materialien (wassergebundene Decke, Natur- oder Betonsteinflächen) sowie der Größe der Belagsflächen und der Länge der Sitzelemente.

Variante 1
1a Granitpflaster
1b Betonpflaster

101.000 €
95.000 €



Fläche Pflaster
110m²
110m²
Länge Sitzelemente
75m
75m



Variante 2
2a Granitpflaster
2b Betonpflaster

113.000 €
99.000 €



Fläche Pflaster
250m²
250m²
Länge Sitzelemente
55m
55m

Beschluss

Der Gemeinderat spricht sich zur Gestaltung des Quartiersplatzes im Baugebiet „Schelmengrund – 2. BA“ für die Entwurfsvariante 2 b (mit Betonpflaster) aus. Der Bauausschuss wird zudem ermächtigt, die endgültige Materialauswahl (Beton- oder Natursteinpflaster) nach entsprechender Bemusterung zu treffen. Der gesteckte Kostenrahmen von max. 100.000,- EUR brutto darf dabei nicht überschritten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.03.2021 10:35 Uhr