Spielplatzgestaltung im Baugebiet Schelmengrund - 2. BA - Festlegung Kostenrahmen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 03.03.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Zur Aufstellung der gesamten Erschließungskosten für das Baugebiet „Schelmengrund – 2. BA“ ist auch der Kostenrahmen für die spätere Ausgestaltung des geplanten Spielplatzes vorab festzulegen und dem Erschließungsträger mitzuteilen. Mit der Vorplanung zum Spielplatzgelände (Lph 1-2) ist das Ing.-Büro Steinbacher beauftragt. Im Rahmen einer Videokonferenz am 24.02.2021 wurde hier zusammen mit dem IB Steinbacher, der Verwaltung und Vertretern des Arbeitskreises „Jugend und Familie“ das weitere Vorgehen abgestimmt. Die Festlegung der genauen Ausstattung des Spielplatzes obliegt dem Gemeinderat zu gegebener Zeit. Der Arbeitskreis wird hierzu entsprechende Vorschläge unterbreiten.
Als Kostenrahmen wird ein Budget von brutto 50.000,- EUR vorgeschlagen.
Beschluss
Der Gemeinderat legt für die spätere Spielplatzgestaltung einen Kostenrahmen von brutto 50.000,- EUR fest. Dieser Betrag wird in die Erschließungskosten durch den Erschließungsträger eingestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.03.2021 10:35 Uhr