Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Pfaffenhofen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 14.04.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Stellungname:
Am 19. Januar 2021 wurden die Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 42 „Schelmen-grund — 2. Bauabschnitt", mit Teilaufhebung des Bauungsplanes Nr. 37 „Schelmengrund 1. Bauabschnitt" der Gemeinde Rohrbach, dem Abfallwirtschaftsbetrieb (AWP) zur Stellungnahme zugeleitet. Unter Beachtung der Mindestanforderungen an die Zufahrtswege mit Wendeanlagen, die für eine geordnete und reibungslose Abfallentsorgung notwendig sind, wird dem Bebauungsplan in der vorliegenden Form zugestimmt.
Die Abfallbehältnisse der 15, 16, 50, 72, 75 und 81 müssen jeweils an der Durchgangsstraße im Einmündungsbereich der Sackgasse zur Abholung bereitgestellt werden.
Die behelfsmäßige Wendeanlage (Wendehammer für 3-Achsige Müllfahrzeuge) im Bereich der Parzelle 53 erachten wir als ausreichend soweit die Ost- und Südseite der Wendeanlage nicht bebaut werden.
Abwägung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Ein allgemeiner Hinweis zur Bereitstellung von Mülltonnen bei nicht anfahrbaren Straßenabschnitten ist bereits in den textlichen Hinweisen enthalten. Die Beurteilung der behelfsmäßigen Wendeanlage wird begrüßt. Eine Änderung an der Planung ist nicht erforderlich.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.06.2021 09:44 Uhr