Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 14.04.2021 ö beschließend 3.1.9

Sachverhalt

Stellungnahme:

  1. Wasserversorgung:
Die Wasserversorgung wird im Plangebiet durch die Waaler Gruppe übernommen. Wasserschutzgebiete sind durch die Planung nicht betroffen.
In unserer Stellungnahme vom 01.03.2019, Az. 3-4622-PAF-936/2019, zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden wurde die Bestandssituation der Wasserversorgung ausführlich beschrieben. Hier wurde v.a. darauf hingewiesen, dass in den letzten Jahren (wie auch wieder für das Jahr 2020) die zulässige Entnahmemenge aus den Brunnen 4 und 5 deutlich überschritten wurde. Zudem wurde ein Konzept gefordert wie die Wasserversorgung langfristig sichergestellt werden soll. Der uns jetzt vorliegende Bebauungsplan enthält lediglich eine Erläuterung wie künftig der Wasserbedarf gedeckt werden soll.
Hier wird beschrieben, dass die Wasserversorgung durch die drei im Feilenforst niedergebrachten Brunnen in Verbindung mit einer Reduzierung der Wassermenge in Waal sichergestellt werden soll. Generell können wir dem zustimmen, allerdings stehen noch einige Schritte aus, bis ein Entnahmerecht für die Brunnen im Feilenforst verbeschieden werden kann. Aus diesem Grund ist es für uns fraglich, wann eine Förderung von Grundwasser aus den genannten Brunnen möglich ist.
Auf die Überschreitung der zulässigen Jahresentnahmemenge wurde bereits hingewiesen. Eine zusätzliche Möglichkeit den Bedarf zu decken besteht, wie auch schon in unserer Stellungnahme vom 01.03.2019 beschrieben, durch den Wasserlieferungsvertrag mit der Ilmtalgruppe. Ab 2021 können hier aber lediglich noch 80.000 m3/a bezogen werden, bis 2020 waren hier 100.000 m3/a zulässig (Vertragslaufzeit bis 2025). Dieser nun gültige Vertrag enthält einen Passus, der der Ilmtalgruppe die Möglichkeit gibt ab 2023 die Liefermengen zu reduzieren, wenn dies für die Aufrechterhaltung der Versorgung des eigenen Verbandsgebietes geboten ist. Diese Tatsache könnte die Bedarfsdeckung der Waaler Gruppe zusätzlich zuspitzen solange eine Entnahme aus den Brunnen im Feilenforst nicht möglich ist.
Außerdem weisen wir auf die Nitratwerte im Brunnen 5 hin, die sich in den letzten Jahren zwischen 41 und 57 mg/I bewegt haben. Der Grenzwert von 50 mg/l wurde hier zum Teil bereits überschritten. Auch im Brunnen 4 liegen uns Messungen des Nitratgehalts vor. Hier wurden Werte im Bereich zwischen 19 und 38 mg/I gemessen- Auf Grund der relativ hohen nachgewiesenen Nitratwerte ist eine Überschreitung der Entnahmemenge aus den Brunnen 4 und 5 sehr kritisch zu sehen, weil dadurch zunehmend die Gefahr besteht die Nitratbelastung in größere Tiefen zu verschleppen.
Eine wasserrechtliche Genehmigung zur Förderung von Grundwasser für die öffentliche Trinkwasserversorgung der Waaler Gruppe wurde bis zum 31.12.2023 mittels beschränkter Erlaubnis auf Grund der o.g. noch nicht abgeschlossenen Maßnahmen im Feilenforst verlängert. Dem Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt ist durchaus bewusst, dass der Wasserversorger erhebliche Bemühungen anstellt um eine gesicherte Wasserversorgung herzustellen.
Durch den Bebauungsplan (Fläche von rund 7,3 ha) wird sich eine deutliche Zunahme an Wohnbauflächen einstellen, was auch mit einer Steigerung im Wasserbedarf einhergeht. Daher ist nach derzeitigem Kenntnisstand die Wasserversorgung für den Bebauungsplan Nr. 42 kurz- und mittelfristig nicht gesichert.


  1. Abwasserbeseitigung:
Im Rahmen der Planungen für den 1. Bauabschnitt des Baugebietes Schelmengrund wurde die Ableitung über Regenwasserkanäle und die anschließende Einleitung in das Hochwasserrückhaltebecken an der Ottersrieder Straße vorgesehen. Berücksichtigt wurde dabei der Bauabschnitt 1-3 (Bezeichnung entsprach der ursprünglichen Aufteilung in 4 Bauabschnitte). Das Hochwasserrückhaltebecken wurde für diese 3 Bauabschnitte bereits entsprechend erweitert (siehe Planung Erschließung Baugebiet Schelmengrund, Tektur zum Hochwasserrückhaltebecken Ottersrieder Straße vom 27.07.2007 des Ing.-Büros WipflerPLAN mit Bescheid des Landratsamtes Pfaffenhofen vom 27.10.2008, Az. 40/641/16). Das anfallende Niederschlagswasser des ursprünglichen Bauabschnitts 4 sollte in das Rückhaltebecken Serbenstraße eingeleitet werden.

Realisiert werden soll nun der 2. Bauabschnitt des Baugebietes Schelmengrund, der sich allerdings nicht mehr ganz mit den ursprünglich vorgesehenen Bauabschnitten deckt. Vorgesehen ist, das anfallende Niederschlagswasser gedrosselt über Regenwasserretentionszisternen in Regenwasserkanäle mit anschließender Einleitung in das Hochwasserrückhaltebecken an der Ottersrieder Straße einzuleiten. Der neue Bauabschnitt 2 wurde nur z.T; im Einzugsgebiet des Baugebietes für das Hochwasserrückhaltebecken an der Ottesrieder Straße berücksichtigt (der südliche Teil des anfallenden Niederschlagswassers aus dem neuen Bauabschnitt 2 sollte ursprünglich in das Rückhaltebecken „Serbenweg" eingeleitet werden). Aufgrund des geänderten Einzugsgebietes des Hochwasserrückhaltebeckens an der Ottersrieder Straße ist daher die Planung des Ing.-Büros Wipfler vom 27.07.2007 entsprechend zu tektieren und ggf. der Bescheid vom 27.10.2008 anzupassen.
Hinweis: die Aussagen unter dem Punkt 6.2 der Erläuterung in der Entwurfsplanung des Ing.-Büros Steinbacher vom 20.11.2020 für den Bauabschnitt 2 treffen nur zum Teil zu.


  1. Oberirdische Gewässer und wild abfließendes Wasser:
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans muss, aufgrund der topgraphischen Gegebenheiten mit Abfluss von wild abfließendem Oberflächenwasser gerechnet werden. Um das neu entstehende Baugebiet „Schelmengrund - 2. Bauabschnitt" vor wild abfließendem Oberflächenwasser zu schützen, sollen Rückhaltebecken und Abfangmulden errichtet werden, die analog zum 1. Bauabschnitt bei einer Weiterentwicklung des. Gebietes zurückgebaut werden.
Ein Teil des in den Abfangmulden aufgefangenen Wassers soll in das bestehende Regenrückhaltebecken am Serbenweg eingeleitet werden. Das Rückhaltebecken am Serbenweg wurde mit dem Wasserrechtsbescheid vom 29.08.1994 vom Landratsamt Pfaffenhofen genehmigt. Der Bau dieses Beckens wurde zum Schutz der örtlichen Wohnbebauung vom Freistaat Bayern mit 50% gefördert.
Eine Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet in das Rückhaltebecken ist grundsätzlich möglich, allerdings ist nachzuweisen, dass der Schutzgrad (Jährlichkeit) des Beckens durch die Einleitung nicht verringert wird. Gegebenenfalls ist das Beckenvolumen anzupassen. Der Wasserrechtbescheid zum Rückhaltebecken am Serbenweg wäre dann ggf. zu tektieren. Der Entwurfsplanung zur Abwasserbeseitigung ist zu entnehmen, dass die Planung der Außeneinzugsgebietsableitung bzw. Regenwasserrückhaltung in einer eigenen Entwurfsplanung aufgezeigt wird. Diese liegt dem Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt nicht vor.
Zudem soll im Westen und Nordwesten zwei Außengebietsrückhaltebecken errichtet werden, um das anfallende Niederschlagswasser aus dem Außeneinzugsgebiet aufzunehmen. Zu der Beckengröße bzw. ihrer Leistungsfähigkeit wurden bisher keine Angaben gemacht. Wir empfehlen die Becken und die Ableitungsmulden auf ein hundertjährliches Regenereignis auszulegen. Die geplanten Rückhaltebecken sind möglichst als Erdbecken, also ohne Dammlage zu errichten.
Bei extremen Wetterereignissen, bzw. bei Überlastung dieser Abfanganlagen kann es jedoch dennoch zu Überflutungen kommen. Daher empfehlen wir, den Rohfußboden sowie alle Gebäudeöffnungen der geplanten Bebauung soweit wie möglich über dem fertigen Geländeniveau anzulegen.


  1. Zusammenfassung:
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht bestehen derzeit Bedenken gegen den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 42.
Wegen der wiederholten Überschreitungen der Grundwasserentnahmemengen zur Trinkwasserversorgung, der reduzierten Liefermengen der Ilmtalgruppe und dem erheblichen Umfang der Baugebietsausweisung ist unseres Erachtens für eine Baugebietsausweisung die Wasserversorgung derzeit nicht gesichert.
Darüber hinaus sind wegen der geänderten Einzugsgebietssituation die Rückhaltebecken „An der Ottersrieder Straße" und „Serbenweg" nochmals zu überrechnen und ggf. zu tektieren und ggf. die zugehörigen Wasserrechtsbescheide anzupassen


Abwägung:

Zu Punkt 1):
Die Gemeinde Rohrbach, Wasserversorgung Waaler Gruppe beschäftigt sich mit Unterstützung durch einen Geologen und dem Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt seit 2015 intensiv und strukturiert mit dem Thema zukünftige Wasserversorgung/ dauerhafte Sicherstellung der Versorgung mit Trinkwasser. Unter anderem wurde die Realisierung von neuen Trinkwasserbrunnen massiv vorangetrieben.
Inzwischen wurden im Feilenforst drei Trinkwasserbrunnen niedergebracht. Stand heute kann der zukünftige Wasserbedarf durch die im Feilenforst niedergebrachten Brunnen in Verbindung mit einer reduzierten Förderleistung im Versorgungsgebiet Waal und dem Notverbund mit dem Zweckverband Ilmtalgruppe vollumfänglich abgedeckt werden.
Dies gilt allerdings erst dann, wenn ein Wasserrecht für die Entnahme der neu erschlossenen Brunnen, sowie für die Bestandsbrunnen in Waal vorliegt. Dieses Wasserrecht ist abhängig von den Ergebnissen der inzwischen errichteten Grundwassermessstellenbohrungen, sowie den im Anschluss durchzuführenden Wasserschutzgebietsverfahren. Wir gehen davon aus, dass die Verfahren bis zur Bezugsfertigkeit der Gebäude im 2. Bauabschnitt Schelmengrund abgeschlossen sind, so dass auch der 2. Bauabschnitt des Baugebietes „Schelmengrund“ adäquat versorgt werden kann.

Sollten die Wasserschutzgebietsverfahren eine längere Zeit in Anspruch nehmen, so ist vorgesehen, die Versorgung durch einen Wasserlieferungsvertrag mit den Stadtwerken Pfaffenhofen über den bestehenden Notverbund sicherzustellen. Ebenso soll die für das Bestandsgebiet zusätzlich benötigte Wassermenge von ca. 30.000 – 50.000 m³ Trinkwasser p.a. durch einen Wasserliefervertrag mit den Stadtwerken Pfaffenhofen sichergestellt werden. Derzeit werden die technischen Voraussetzungen für eine Wasserlieferung durch die Stadtwerke Pfaffenhofen geprüft. Es ist von Seiten der Gemeinde Rohrbach vorgesehen, eine vertragliche Vereinbarung zur mittelfristigen Sicherung für die Dauer von 5 bis 10 Jahren über ca. 60.000 m³ Trinkwasser p.a. zu erzielen.

Die benötigte Wassermenge durch das Baugebiet Schelmengrund 2. BA steigt sukzessive, da nur für einige Grundstücke enge zeitliche Vorgaben beim Bauzwang vorliegen. Die Gemeinde ist sehr bestrebt, das Rohrnetz zu sanieren und so die Wasserverluste zu reduzieren. Der Gemeinderat hat im Dezember 2020 ein Sanierungskonzept beschlossen. So wird im Jahr 2021 zum Beispiel eine schadhafte Wasserleitung im Wittelsbacherweg in Rohrbach erneuert. Die konsequente Umsetzung des Sanierungskonzepts wird dazu führen, dass sich die Wasserverluste massiv reduzieren. Im Jahr 2020 waren die Wasserverluste neben Verlusten aus Rohrbrüchen auch wegen eines Einmaleffektes enorm hoch. Es ist nicht damit zu rechnen, dass in den Folgejahren erneut ein derart hoher Wasserverlust wie im Jahr 2020 zu verzeichnen sein wird.

Die Wasserversorgung für das Bestandsgebiet und das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 42 „Schelmengrund – 2. Bauabschnitt“ ist damit aktuell und in der Zukunft sichergestellt, so dass die dargestellten wasserwirtschaftlichen Bedenken als überwunden betrachtet werden können.



Zu Punkt 2+3):
Gegenüber dem ursprünglichen Wasserrecht – ausgearbeitet vom Büro WipflerPlan - haben sich die Flächenaufteilungen der Einzugsgebiete für die regulär zum Becken Ottersrieder Straße und zum Becken Serbenweg abfließende Wassermengen geändert. An das Becken Ottersrieder Straße werden mehr, an das Becken Serbenweg weniger Flächen angeschlossen. Die Auswirkungen werden jedoch durch die gewählte Ausführung der Grundstücksentwässerungen mit Retentionszisternen mehr als reduziert, was bedeutet, dass bei einem regulären Regenereignis weniger Niederschlagswasser zu jedem der Becken als beantragt zufließt.

Zum Becken im Serbenweg werden nur noch Außengebietswassermengen, die über Mulden gefasst werden, hin abgeleitet.

Diese offensichtlichen Tatsachen können auf Wunsch durch Berechnung nachgewiesen werden. Das Ing.-Büro Steinbacher-Consult befindet sich hierzu im Austausch mit dem WWA Ingolstadt.

Zum Schutz gegen ein Starkregenereignis wurde durch Steinbacher-Consult die hydraulische Leistungsfähigkeit der geplanten und bestehenden Kanalisation (BA1) nachgerechnet und für den Fall von hydraulischen Überlastungen mit Austritt von Niederschlagswasser aus der Kanalisation Maßnahmen getroffen, die eine möglichst schadfreie Ableitung über die Oberfläche ermöglichen.

Zu den Rückhaltebecken für das Außengebiet liegt ein Entwurf vor, die Auslegung des Beckens wurde mit einem 100-jährigen Regenereignis durchgeführt. Zusätzlich wurde eine Geländemulde vor den bestehenden Grundstücken Fl.Nr. 2075 zum weiteren Schutz vorgesehen. Bei Versagen aller Rückhalte- und Schutzmaßnahmen (> T=100) wird das Wasser wie bisher oberflächig zur Straße „Schelmengrund“ abgeleitet.

Hinsichtlich der Empfehlung, den Rohfußboden sowie alle Gebäudeöffnungen der geplanten Bebauung soweit wie möglich über dem fertigen Geländeniveau anzulegen, wird auf den bereits unter Nr. 2 der textlichen Hinweise enthaltenen Passus hingewiesen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.06.2021 09:44 Uhr