Bayer. Bauernverband


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 14.04.2021 ö beschließend 3.1.10

Sachverhalt

Stellungnahme:
Grundsätzlich bitten wir folgenden Aspekt zu berücksichtigen: Tag für Tag werden der Landwirtschaft wertvolle Äcker und Wiesen durch Überbauung und Versiegelung entzogen, sodass diese unwiederbringlich nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden können. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, den schonenden und sparsamen Umgang mit landwirtschaftlicher Fläche weiter in den Mittelpunkt zu rücken.
Die Nutzung der im Süden und Westen an das geplante Wohngebiet angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen und landwirtschaftlich genutzten Wege darf durch die Bebauung nicht beeinträchtigt werden. Wege müssen während der Bebauungsphase und auch danach dem landwirtschaftlichen Verkehr uneingeschränkt zugänglich sein. Dies betrifft die Fahrbahnoberfläche genauso wie eventuelle Beeinträchtigungen durch Bepflanzungen. Außerdem dürfen bestehende Wege nicht überplant werden.
Aufgrund der Ortsrandlage sind die Bauwerber auf ihre Duldungspflicht bzgl. Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen hinzuweisen.
Bei dem Vorhaben ist darauf zu achten, dass die Grenzabstände bei Bepflanzung neben landwirtschaftlich genutzten Flächen laut „Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch" (AGBGB), Art. 48, eingehalten werden. Weiterhin ist die Bepflanzung regelmäßig zurückzuschneiden, damit die Bewirtschaftung der Flächen und das Befahren der Wege durch die Landwirte auch zukünftig problemlos gewährleistet sind.
Wir bitten Sie, oben genannte Einwände, die die Landwirtschaft unmittelbar betreffen bei der Planung und Durchführung des Projekts zu berücksichtigen.


Abwägung:
Die Planungsfläche ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Rohrbach als Wohnbaufläche dargestellt und damit langfristig für die Herausnahme aus der landwirtschaftlichen Nutzung vorgesehen. Es ist auch ein Anliegen der Gemeinde, den zusätzlichen Verbrauch landwirtschaftlicher Nutzflächen und den Faktor zur Berechnung des Ausgleichs in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde möglichst gering zu halten.
Die landwirtschaftliche Nutzung der angrenzenden Flächen soll bei der Bauausführung entsprechend so berücksichtigt werden, dass die Einschränkungen auf den Zufahrtsstraßen möglichst geringgehalten werden.
Bei ordnungsgemäßer landwirtschaftlicher Nutzung und gegenseitiger Rücksichtnahme sollte ein Nebeneinander möglich sein. Auf die landwirtschaftlichen Immissionen wurde in den textlichen Hinweisen eingegangen.
Die Hinweise zur Einhaltung der Grenzabstände nach dem AGBGB sowie des regelmäßigen Rückschnitts der Bepflanzung dienen der Kenntnisnahme und können im Bebauungsplan nicht geregelt werden. Ungeachtet dessen werden am Südrand des Baugebietes Grünstreifen (ca. 5 m Breite) mit Entwässerungsgräben vorgeschaltet, so dass bereits dadurch ein ausreichender Abstand zu landwirtschaftlichen Flur besteht. Diese Grünstreifen werden erst bei Fortsetzung des nächsten Bauabschnittes wieder zurückgebaut.

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des Bebauungsplanes aufgrund der Stellungnahme ist nicht erforderlich.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.06.2021 09:44 Uhr