Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 14.04.2021 ö beschließend 3.1.11

Sachverhalt

Stellungnahme:
Aus landwirtschaftlich-fachlicher Sicht bestehen zur o. g. Planung folgende Anmerkungen:
  • Auf den Verlust von über 7 ha landwirtschaftlicher Nutzflächen wird hingewiesen. Das Planungsgebiet ist nach der landwirtschaftlichen Standortkartierung als Fläche mit durchschnittlichen und günstigen Erzeugungsbedingungen eingestuft.
  • Im Norden grenzen an das Planungsgebiet landwirtschaftliche Betriebe mit Hopfenanbau. Außerdem entsteht im Westen eine landwirtschaftliche Betriebsstätte mit Schwerpunkt Hopfenernte (Flur-Nr. 455, Gem. Rohrbach). Von diesen Betrieben gehen insbesondere während der Hopfenernte Lärmimmissionen aus, auch in den Morgen- und Abendstunden sowie an Wochenenden.
  • Es ist darauf zu achten, dass der Bestand der landwirtschaftlichen Betriebe durch das geplante Wohngebiet nicht eingeschränkt wird.
  • Auf die Einhaltung des erforderlichen Abstands von 50 m bzw. 25 m mit Schutzbepflanzung zwischen Wohnbebauung (ab Grundstücksgrenze) und Hopfengärten ist zu achten.
  • Aus forstfachlicher Sicht bestehen keine Einwände gegen das geplante Vorhaben.

Abwägung:
Die Planungsfläche ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Rohrbach als Wohnbaufläche dargestellt und damit langfristig für die Herausnahme aus der landwirtschaftlichen Nutzung vorgesehen. Es ist auch ein Anliegen der Gemeinde, den zusätzlichen Verbrauch landwirtschaftlicher Nutzflächen und den Faktor zur Berechnung des Ausgleichs in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde möglichst gering zu halten.
Gemäß dem Beschluss des Gemeinderates vom 23.11.2020 wurden die textlichen Hinweise entsprechend ergänzt und gemäß Anregung der Abt. Immissionsschutz beim Landratsamt Pfaffenhofen wird der Rückbau des Hopfengartens (50 m Schutzabstand) auf die Grundstücksgrenze redaktionell angepasst. Sonstige Änderungen ergeben sich aus der Stellungnahme für die Bauleitplanung nicht. Die Stellungnahme ist daher zur Kenntnis zu nehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.06.2021 09:44 Uhr