Regierung von Oberbayern – höhere Landesplanungsbehörde


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 14.04.2021 ö beschließend 3.1.13

Sachverhalt

Stellungnahme:
Die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde gab zuletzt mit Schreiben vom 09.02.2019 eine Stellungnahme zur o.g. Bauleitplanung ab. Darin kamen wir zu dem Schluss, dass das Vorhaben (Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO) grundsätzlich den Erfordernissen der Raumordnung entspricht. Da sich das Vorhaben in landesplanerisch relevanten Aspekten nicht geändert hat, ist eine erneute Bewertung aus fachlicher Sicht nicht veranlasst. Die Planung entspricht weiterhin grundsätzlich den Erfordernissen der Raumordnung.

Abwägung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und weiterhin begrüßt. Eine Änderung an der Planung ist nicht erforderlich.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.06.2021 09:44 Uhr