Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 47 "Sondergebiet Lagerplatz Ottersried"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 14.04.2021 ö 4.3

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des vorhabengezogenen Bebauungsplanes Nr. 47 im Sinne des § 12 Abs. 1 BauGB für das Gebiet

„Sondergebiet Lagerplatz Ottersried“

das wie folgt umgrenzt ist:

im Norden:
durch die südliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr 1811, Gemarkung Rohrbach
im Süden:
durch die nördliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 1809, Gemarkung Rohrbach
im Osten:
durch die Kreisstraße PAF 21 (Fl.Nr. 260/20, Gemarkung Rohrbach)
im Westen:
durch den öffentlichen Feldweg Fl.Nr. 1799, Gemarkung Rohrbach

Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Fl.Nr. 1810 der Gemarkung Rohrbach und ist im beiliegenden Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, farbig umgrenzt.

Es ist beabsichtigt, ein „Sondergebiet Lagerplatz für Aushubmaterialien“ (i.S. von § 11 Abs. 2 BauNVO) mit Grünflächen festzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.06.2021 09:44 Uhr