Neuerlass der Erschließungsbeitragssatzung - Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 14.04.2021 ö 10

Sachverhalt

Die Erschließungsbeitragssatzung aus dem Jahr 2005 wurde redaktionell überarbeitet und an den Stand der aktuellen Rechtsprechung angepasst. Als Basis diente das aktuelle Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetags.  

Folgende wesentliche Änderungen wurden vorgenommen:

In § 6 Abs. 3 Nr. 2 der Erschließungsbeitragssatzung muss eine Tiefenbegrenzung anhand der ortsüblichen Tiefe der baulich genutzten Grundstücksfläche im unbeplanten Innenbereich im Übergang zum Außenbereich festgelegt werden. Bisher wurden als Tiefe der baulich genutzten Grundstücksfläche 50 m festgesetzt. Dies entspricht jedoch nicht den örtlichen Verhältnissen, was zur Nichtigkeit der Regelung führen würde. Somit wurde die Tiefenbegrenzung im vorliegenden Entwurf auf 25 m angepasst.


In § 6 Abs. 5 der Erschließungsbeitragssatzung wurde eine neue Regelung für den Fall, dass im Bebauungsplan lediglich eine höchstzulässige Gebäudehöhe und keine Zahl der Vollgeschosse oder Baumassenzahl enthalten ist, aufgenommen. In diesem Fall wird die höchstzulässige Wandhöhe durch die durchschnittliche Geschosshöhe im Gemeindegebiet geteilt. Hier wird sich bei den Geschosshöhen an den Ausgangswerten des Bayerischen Gemeindetags (ca. 3,5 m in Gewerbegebieten und ca. 2,6 m in Allgemeinen Wohngebieten) orientiert.
Gleiches gilt für § 6 Abs. 9 der Erschließungsbeitragssatzung.


In § 15 der Erschließungsbeitragssatzung wurde eine Regelung eingefügt, ab welcher Differenz zwischen dem Erschließungsbeitrag und der Ablöse dessen, der Ablösungsvertrag unwirksam wird. Diese Regelung dient der Rechtssicherheit und Verwaltungspraktikabilität.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Erschließungsbeitragssatzung in der Sitzung vom 07.04.2021 vorberaten und dem Entwurf in der vorliegenden Fassung zugestimmt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung – EBS) in der vorliegenden Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.06.2021 09:44 Uhr