Landratsamt Pfaffenhofen – Bodenschutz
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 05.05.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Stellungnahme:
Im Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Am Wasserwerk“ der Gemeinde Rohrbach sind aus der derzeit vorhandenen Aktenlage keine Altablagerungen bzw. Altlastenverdachtsflächen oder sonstige schädliche Bodenverunreinigungen bekannt. Sollten im Zuge von Baumaßnahmen im Bereich des Bebauungsplanes Altlastenverdachtsflächen bzw. ein konkreter Altlastenverdacht oder sonstige schädliche Bodenverunreinigungen bekannt sein bzw. werden, ist das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt sowie das Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm zu informieren.
Abwägung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Änderungen an der Planung sind nicht erforderlich. Die bezeichnete Meldepflicht über Altlastenverdachtsflächen etc. ist allgemein beim Bauvollzug vom Bauherrn zu beachten. Eine Aufnahme dieser in die Planunterlagen einer Bebauungsplan-(Teil)Aufhebung ist wirkungslos.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.06.2021 09:48 Uhr