Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 07.07.2021 ö beschließend 6.1.8

Sachverhalt

Stellungnahme:
Bau- und kunstdenkmalpflegerische Belange:
Wegen der teilweise auf Fernwirkung ausgelegten Baudenkmäler wird insbesondere in den Flurnummern 43/3, 43/5, 44, 61, 70/6, 70/7, 247, 251, 252 dringend zu einer regionaltypischen Bauweise mit Satteldach, naturroter Dachdeckung und max. 2 Vollgeschossen plus Dach geraten. 

Die Untere Denkmalschutzbehörde erhält dieses Schreiben per E-Mail mit der Bitte um Kenntnisnahme.

Abwägung:
Mit der neuerlichen Stellungnahme des BLFD wird nunmehr erstmalig der angenommene Einwirkbereich der denkmalgeschützten Baudenkmäler in Form der Auflistung von Flurnummern näher bezeichnet. Die genannte Fernwirkung wird zudem als „teilweise“ gegeben aufgeführt, nicht als vollumfänglich. Dies spiegelt aus gemeindlicher Sicht den wohl großen Auslegungsrahmen bei der Frage der Definition des denkmalschutzrechtlichen Nähebereiches i.S. Art. 6 Abs. 1 Satz 2 BayDSchG wider. 
Die bisher im Verfahren abgegebenen Stellungnahmen des BLFD (insgesamt 4 Schreiben) unterscheiden sich alle hinsichtlich der denkmalschutzrechtlichen Forderungen (bauliche Gestaltung, räumlicher Umgriff). Eine eindeutige, klare Linie seitens des Denkmalschutzes und damit eine konkrete Planungsempfehlung an die Gemeinde lässt sich so leider nicht erkennen. So erscheint es im aktuellen Planungsstand der durchgeführten erneuten Behördenbeteiligung i.S.     § 4a Abs. 3 BauGB schon verwunderlich, dass nunmehr auch hinsichtlich der Anzahl der Vollgeschosse eine Aussage getätigt wird. Dies beträfe die geplanten Mehrfamilienhäuser, die sich ohnehin hauptsächlich um dem – von den Baudenkmälern deutlich abgerückten - Quartiersplatz siedeln. 

Der Gemeinderat hat sich in seinen Sitzungen vom 14.04.2021 sowie insbesondere 05.05.2021 intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt. Aus Sicht des Gemeinderates hat sich seither keine neue Sach- und Rechtslage eingestellt, so dass am Beschluss vom 05.05.2021 festgehalten werden soll. Die Stellungnahme des BLFD wird daher zur Kenntnis genommen, weitere Änderungen an der Planung werden nicht vorgenommen. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.08.2021 09:47 Uhr