Die Autobahn GmbH des Bundes
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 07.07.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Stellungnahme:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 42 liegt in einem Abstand von ca. 850 m zum äußeren Rand der befestigten Fahrbahn der A 9. Belange der Autobahn werden durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 nicht berührt. Mit den Planungen besteht Einverständnis. Wir weisen jedoch darauf hin, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplanes von Lärmimmissionen infolge des Autobahnverkehrs betroffen ist. Sind für das Planungsgebiet Lärmschutzmaßnahmen erforderlich, so können diesbezüglich keinerlei Ersatzansprüche oder sonstige Forderungen gegenüber der Bundesrepublik oder deren Bediensteten geltend gemacht werden.
Abwägung:
Im bisherigen BPL-Aufstellungsverfahren wurden von den entsprechenden Fachstellen keinerlei Forderungen hinsichtlich eines Schutzes vor Lärmeinwirkungen ausgehend von der Autobahn A9 vorgebracht. Die Stellungnahme ist daher zur Kenntnis zu nehmen. Eine Änderung an der Planung ist nicht erforderlich.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.08.2021 09:47 Uhr