Bund Naturschutz in Bayern e.V., Ortsgruppe Wolnzach/Rohrbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 07.07.2021 ö beschließend 6.1.12

Sachverhalt

Stellungnahme:

Der Bund Naturschutz entschuldigt sich eingangs dafür, im Februar keine Stellungnahme abgegeben zu haben. Dies hatte wohl mit der coronabedingten erhöhten Arbeitsbelastung zu tun.

Der Bund Naturschutz nimmt zum Bauleitplanverfahren wie folgt Stellung:

  1. Mit (incl. weiteren Stufen) 28 Hektar, von denen aktuell ca. 6,4ha für Jahrzehnte komplett versiegelt werden sollen, widerspricht die Planung dem Ziel der Staatsregierung, den Flächenverbrauch in Bayern auf 5 ha pro Tag zu begrenzen (BayLplG), die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie forderte eine Reduktion des deutschen Flächenverbrauchs (Siedlungs- und Verkehrsflächen) bis 2020 auf 30ha, was für Bayern 4,7 ha bedeutet. Setzt man den Anteil der Fläche Rohrbachs in Bezug zu der von Bayern, dürfte die Gemeinde maximal genau 1 ha pro Jahr verbrauchen. Dieser Wert wird durch diese Planung um ein Vielfaches überschritten, weitere Stufen und vermutlich weitere Bau- gebiete kommen ja noch dazu. Fortwährendes Wachstum ist nicht nachhaltig. Leerstehende Gebäude sollten verstärkt genutzt werden, das Potenzial von großen EFHs, die nur von einer Person bewohnt werden, sollte genutzt werden, indem diesem (oft älteren) Personenkreis Alternativen angeboten wer- den. Es wird zwar gern behauptet, viele junge Rohrbacher müssten wegziehen, weil sie hier keinen Bauplatz fänden. Tatsache ist aber, dass viele Wohngebäude von privaten und gewerblichen Investoren gebaut und dann häufig nicht an Einheimische vermietet oder verkauft werden. Die steigenden Grundstückspreise verleiten auch viele dazu, Grundstücke nur als Geldanlage zu kaufen. Die Gemeinde ist zwar (noch) nicht an den errechneten Wert von 1 ha/Jahr gebunden, doch appellieren wir im Sinne des Schutzes der Umwelt, der natürlichen Lebensgrundlagen und der Wahrung der Interessen der künftigen Generationen, die 1 ha pro Jahr freiwillig einzuhalten. Wenn aktuell dieser Wert deutlich überschritten wird, ist er in den Folgejahren durch entsprechende Unterschreitung auszugleichen. Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie fordert übrigens, den Flächenverbrauch bis 2050 auf netto Null zu reduzieren, so dass in den nächsten Jahren auch in Rohrbach sinkende Werte einzuplanen sind.

  1. Zur Begründung, 2.4: Es ist ja wohl keine Bedingung für die Ausweisung von Bauland, dass sich der Grund im Besitz der Gemeinde befindet. Außerdem ist es kein Argument für die Ausweisung neuer Siedlungsgebiete, dass hohe Nachfrage herrsche. Wenn ein Energieversorger hohe Nachfrage nach Bauplätzen für Kernkraftwerke anmeldet, wird die Gemeinde hoffentlich nicht auch sofort solche ausweisen. Das Wachstum der Gemeinde und damit der Flächenverbrauch müssen, besonders, da dies bisher zu wenig geschah, aus den o.g. Gründen in Gegenwart und Zukunft deutlich gebremst werden. Flächen stehen nicht unbegrenzt zur Verfügung. Unbebaute Flächen haben eine große Bedeutung für die Landwirtschaft, die Artenvielfalt, den Klimaschutz, den Hochwasserschutz, die Grundwasserneubildung, das Lokalklima, den Landschaftsschutz und weitere. Der Bedarf an Wohnraum muss flächensparender gedeckt werden, dem Trend zu immer weiterwachsenden Wohnflächen pro Person muss Einhalt geboten werden. Mit sehr vielen geplanten EFHs wird der vorliegende Plan dieser Anforderung nicht gerecht, die Grundstücke sind teils sehr groß geschnitten, auch die zulässigen Gebäudegrößen tragen nicht zum Flächensparen bei, anders als der Umweltbericht behauptet. Hier einige dafür geeignete und anderswo erfolgreich erprobte Maßnahmen zum Flächensparen, die noch dazu die Bau- und Wohnkosten für die Bewohner senken:
  •        mehr Mehrfamilienhäuser
  •        Mehrgenerationenhäuser, die gegenseitige Unterstützung erleichtern und im Alter kleiner werdenden Haushalten (viele Senioren leben alleine oder zu zweit) einen unkomplizierten Wohnungstausch ermöglichen
  •        reduzierte Wohnungsgrößen, indem seltener genutzte Gegenstände und Räume gemeinsam genutzt werden, z.B. Hobby-/Fitnessraum, Partyraum, Gästezimmer/-wohnung, Werkzeugpool incl. Gartengeräten wie Rasenmäher, Heckenscheren, Vertikutierer etc., Carsharing-PKW bei gleichzeitiger Reduzierung der individuellen Garagen. Ein großes Wohngebiet wie dieses bie- tet die Chance, solche gemeinsam zu nutzenden Einrichtungen zu schaffen.
  • Wohnungen mit Konzepten aus dem Tiny-House-Bereich und ggf. Auch Flächen für Tiny Houses.

  1. Der einen großen Teil des Baugebiets dominierende, relativ steile Nordhang führt dazu, dass die tiefer liegenden Gebäude vor allem im Winter voll verschattet werden, was zu einem erhöhten Heizenergiebedarf führt und den Interessen des Klimaschutzes zuwiderläuft. Dieses Problem wurde zwar erkannt und in Punkt 6.1 thematisiert, doch lässt die Darstellung weder erkennen, wie sich die Planer die teils erlaubten Flachdächer vorstellen (bei auch hier geltender max. Wandhöhe von 7m wird sich kaum jemand dafür entscheiden), noch gibt es Berechnungen oder Skizzen für die Verschattung. Eine eigene Berechnung am Bsp. des Schnittes 2 ergibt für das tiefer liegende Gebäude, dass mögliche Solarmodule auf dessen Dach am obersten Rand nur bei einem Sonnenstand von über 12° tangiert werden. Den unteren Rand der Dachfläche erreicht die Sonne sogar erst bei 31°. Nun erreicht die Sonne um 12 Uhr am 21.12. gerade 17,9°, um 10 und 14.25 Uhr nur 12°. Bekanntlich sinkt der PV-Ertrag beträchtlich, wenn auch nur ein Teil der Module verschattet wird. Der untere Teil des Daches wird von der Sonne selbst um 12 Uhr nur vom 22.2. bis 19.10. erreicht, so dass während fast der gesamten Heizperiode eine Teil- oder gar Vollverschattung vorliegt (Quelle: https://rechneronline.de/sonnenposition). Das wortreich vorgestellte Konzept geht daher offensichtlich nicht auf und wurde vermutlich nur punktuell nachgerechnet. Die Verschattungssimulation auf S. 15 ist leider nicht sehr klar und zeigt nur zwei ausgewählte Szenarien.
Die Ausrichtung zahlreicher Dachflächen ist nicht nach Süden vorgesehen und reduziert so zwar ein wenig die Verschattung benachbarter Gebäude, verschlechtert aber die Chancen auf Nutzung der Sonnenenergie weiter.
Die Aussage „So fällt zwischen den Gebäuden noch Licht durch, es entstehen keine „dunklen“ Straßenzüge in den Wintermonaten“ ist zwar prinzipiell richtig, doch ist der Effekt einer auf z.B. eine halbe oder ganze Stunde beschränkte Sonneneinstrahlung auf ein Wohnhaus im Winter aus energetischer Sicht sehr gering. Vermutlich wurde nicht bedacht, dass im Winter die Sonne im SO auf- und im SW untergeht. Die Planung ordnet sehr viele Häuser genauso an, dass diese vormittags und/oder nachmittags verschattet werden, weil sich eben im SO und/oder SW weitere Häuser befinden. Die oben dargestellte ungünstige Situation zur Mittagszeit (Verschattung durch den Nordhang und höhere Gebäude) wird demnach auch auf die Vormittags- und Nachmittagsstunden ausgeweitet, mit negativen Folgen für das Wohnklima, das Wohlbefinden und vor allem die Energieeffizienz

  1. Dass die besonders hohen Gebäude WA 3.2 und WA 4 ausgerechnet an einem der höchsten Punkte des Baugebiets positioniert werden sollen, erscheint wenig durchdacht.

  1. Zur Begründung, 4.1: Die Berücksichtigung des demografischen Wandels ist genauso wenig erkennbar wie „flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen“.

  1. Zu 4.2: „Ein Teilbereich des Plangebietes des Bebauungsplanes ist als Landschaftliches Vorbehaltsgebiet dargestellt.“ Diese Tatsache scheint in der Planung ignoriert zu werden.

  1. Die Berücksichtigung der Wünsche von Eigentümern sieht nach der Bevorzugung Einzelner aus.

  1. Die Förderung des Fußverkehrs durch Fußwege/Karrenwege wird begrüßt. Dagegen scheinen ansonsten straßenbegleitende Fuß- und Radwege völlig zu fehlen, was im Sinne der erforderlichen Verkehrswende inakzeptabel ist. Ebenso fehlt eine Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel.

  1. Der Quartiersplatz ist prinzipiell eine gute Sache, doch fehlt es ihm an Aufenthaltsqualität, zwei Bäume sind zu wenig, Spiel- oder Sitzgelegenheiten sind nicht vorgesehen. Die Fläche ist wohl auch voll versiegelt. Ein Mischgebiet mit einem Café an dieser Stelle und auch der Möglichkeit, im kleinen Umfang gewerbliche Nutzung einzustreuen, würde die Attraktivität des Gebiets erhöhen, für kurze Wege sorgen und damit Energie einsparen helfen. Dazu müsste wohl der Flächennutzungsplan angepasst werden. 
Begründung: Eine Nutzungsmischung reduziert Verkehr und verhindert die Entstehung eines Schlafquartiers, das tagsüber unbelebt ist.

  1. Die in 6.4.6 vorgesehenen Garagenhöhen sind mit 3 bzw. 6 Meter deutlich übertrieben und verstärken die Verschattung. Demnach dürfte der Raum zur Unterbringung der Gartengeräte 3 m hoch sein, was keinesfalls nötig ist. Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Garagenboden in Abb. 14 rechts höher als die Straßen liegen sollte. Eine tiefere Lage mit z.B. 4% Gefälle auf der Einfahrt, verbunden mit einer Abflussrinne vor dem Tor, wäre zumutbar und würde die Gebäudehöhe reduzieren. Die von Norden her erschlossenen Garagen sollten ins Haus integriert oder in den Hang gebaut werden, um die Versiegelung zu reduzieren.

  1. 6.4.13 wird begrüßt. Aus Zeitmangel kann der aktuelle Baumbestand nicht persönlich überprüft werden. Der Verlust einer 9000m2 großen Obstbaumwiese ist aber schon ein herber Schlag. Es wird darum gebeten, möglichst viele aktuelle Hecken und Bäume zu erhalten.

  1. Zu 9.: Leider sind nicht alle Gebäude nach Süden ausgerichtet. Da offenbar eine Aufständerung der Panele erlaubt ist, erhöht sich durch die Nutzer dieser Maßnahme zwar der Ertrag, gleichzeitig nimmt aber wieder die ohnehin beträchtliche Verschattung der Anlieger zu. Die passive Nutzung der Sonne ist leider durch die Hanglage eingeschränkt.

  1. Zum Umweltbericht, 2.4: Leider sind die Aussagen zur Nutzung von Zisternen zu unbestimmt, so dass eher fraglich ist, ob sie in nennenswertem Umfang eingebaut werden.

  1. Straßen- und gehwegbegleitend sind im Interesse der Artenvielfalt und als Maßnahme gegen die im Zuge des Klimawandels zunehmenden heißen Tage mehr Bäume vorzusehen.

  1. Wie schon die Stadt Pfaffenhofen sollte sich die Gemeinde Rohrbach hier (und generell bei allen künftigen Neubauten und Dachsanierungen) zu einer PV-Pflicht durchringen. Anders als bisher sollte auch PV-Nutzung an den Fassaden nicht nur erlaubt, sondern sogar empfohlen werden. Begründung: Senkrechte Flächen erhalten im Winter intensivere Sonneneinstrahlung als geneigte Dachflächen, außerdem bleibt auf ihnen kein Schnee liegen. Somit würde das Problem des im Winter eher höheren Stromverbrauchs bei gleichzeitig geringerer PV-Leistung zumindest abgemildert.

  1. Eine CO2-neutrale Beheizung wäre bei einem Wohngebiet dieser Größe leicht zu planen, etwa durch eine Nahwärmeversorgung mit Hackschnitzelheizung. Diese hätte Vorteile bezüglich Effizienz, Kosten und Abgasreinigung gegenüber individuellen Heizungsanlagen aller Wohneinheiten und wird hiermit dringend empfohlen.

  1. In einigen Gemeinden, auch im Landkreis Pfaffenhofen, werden bereits klimaneutrale Neubaugebiete geplant. Angesichts der langen Lebensdauer von Immobilien und des nur noch kleinen verbleibenden CO2-Budgets, das der Menschheit noch bleibt, um die Erderwärmung auf 1,5° zu begrenzen, wäre dies auch für dieses große Baugebiet äußerst wichtig. Zwar führt klimaneutrales Bauen (noch) zu höheren Baukosten, doch amortisieren sich diese durch geringere laufende Kosten. Die Gemeinde könnte durch Beratung und finanzielle Anreize unterstützen; die o.g. Nahwärmeversorgung könnte durch eine Genossenschaft o.ä. geplant werden, so dass die Kosten nach Umlage auf die angeschlossenen Haushalte eher gering wären.
 
  1. Wegen der massiven neuen Oberflächenversiegelung und auch weil die Region bei Starkregen überflutungsgefährdet ist, sollten Regenwasserzisternen im gesamten Baugebiet entweder vorgeschrieben oder, was am kostengünstigsten wäre, bereits bei der Erschließung eingebaut und von mehreren Häusern gemeinsam „befüllt“ und auch genutzt werden. Ich schlage vor, dass ein Bauhof- oder Wasserwerksmitarbeiter die Wartung (ggf. Filter reinigen) übernimmt und die Kosten dafür sowie für den Bau und den Pumpenstrom auf die Anlieger umgelegt werden, was bei Umlegung der Baukosten auf 10 oder mehr Jahre zu einem Wasserpreis eher unter dem Trinkwasserpreis führen dürfte.

  1. In den öffentlichen Grünstreifen soll auf Artenvielfalt, insektenfreundliche Arten und eine breite Mischung von Arten geachtet werden.

  1. In den nächsten 10-20 Jahren muss sich im Interesse des Klimaschutzes eine Mobilitätswende vollziehen. Um später hohe Kosten zu vermeiden, sollte damit in dieser Planung bereits begonnen werden. Versetzt auf der Fahrbahn angebrachte Hochbeete, Pflanzkübel o.ä. Hindernisse würden die Geschwindigkeit senken.
Außerdem sollte eine Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer eingeleitet werden, am besten dadurch, dass alle Straßen im Baugebiet „Spielstraße“ werden. Sollte dies nicht befürwortet werden, wäre eine Fahrradstraße eine Alternative, diese wird bereits in immer mehr Kommunen umgesetzt, beispielsweise um das Apian-Gymnasium in Ingolstadt. Hier sind PKW und LKW zwar zugelassen, aber wenn sich Radfahrer auf der Straße befinden, genießen sie Vorrang, was auch darin zum Ausdruck kommt, dass sie in der Mitte der Fahrspur fahren dürfen und sollen. Ungünstig für den Radverkehr sind die teils sehr steilen Straßen.
Nützlich zur Unterstützung der Mobilitätswende wären auch ein oder mehrere Standorte für Carsharing-Autos mit Ladesäule, zusammen mit einem überdachten Standort für einige Miet-Lastenfahrräder, Fahrradanhänger und E-Bikes.

  1. Es wird angeregt, die Straßenlampen mit Bewegungsmeldern auszustatten, damit die Beleuchtung in Zeiten, wenn sich niemand in ihrer Nähe aufhält, gedimmt oder ganz abgeschaltet werden kann. Dies spart Energie und schont Insekten.

Abwägung:
Im Rahmen der durchgeführten erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 4a   Abs. 3 BauGB war lediglich die Abgabe einer Stellungnahme zu den erneut geänderten und ergänzten Teilen des Bebauungsplanes (in den Verfahrensunterlagen entsprechend farblich gekennzeichnet) möglich. Hierauf wurde durch öffentliche Bekanntmachung bzw. in den jeweiligen Fachstellen-Anschreiben explizit darauf hingewiesen. Die gegenständliche Stellungnahme des Bund Naturschutz in Bayern e.V., Ortsgruppe Wolnzach/Rohrbach, bezieht sich nicht auf die bezeichneten erneuten Änderungs- bzw. Ergänzungspunkte des Bebauungsplanes. Vielmehr wurde allgemein zu den Verfahrensunterlagen Stellung genommen. Dies wäre in den Verfahrensschritten nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB (frühzeitige und förmliche Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger Belange) möglich gewesen. Aus rechtlicher und formeller Sicht ist die gegenständliche Stellungnahme daher lediglich zur Kenntnis zu nehmen, jedoch nicht einzeln abzuhandeln bzw. abzuwägen. 

Dennoch möchten wir darüber hinaus folgende allgemeine Informationen an dieser Stelle gerne an den BN weitergeben:
  • Im Rahmen der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger Belange nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB ging keine Stellungnahme des BN ein. Die Vorbringung der bezeichneten Anregungen und Bedenken zur grundsätzlichen Ausrichtung eines Baugebietes ist ausschließlich in einem frühen Planungsstadium zielführend. Das Bebauungsplanverfahren steht unmittelbar vor dem Abschluss. Wir bitten dies künftig zu beachten.
  • Die allgemeinen Hinweise zum Thema Flächenverbrauch und der Ausrichtung von Baugebieten an den Wandel der Zeit nimmt der Gemeinderat wohlwollend zur Kenntnis.
  • Für die Gestaltung des Quartiersplatzes wurde im Rahmen der Erschließungsplanung ein Gestaltungskonzept ausgearbeitet und vom Gemeinderat gebilligt. Der Bebauungsplan bietet hier nur die Planungsbasis. Auf eine ausreichende Durchgrünung mit Aufenthaltscharakter wurde dabei geachtet.
  • Die geplanten Regenwasserzisternen je Bauparzelle werden im Rahmen der Erschließung eingebaut und damit ihre Umsetzung sichergestellt.
  • Zum Schutz vor Oberflächenwasser wurden im Rahmen der Erschließungsplanung intensive Untersuchungen durchgeführt und entsprechende Regenrückhaltemaßnahmen (Regerückhaltebecken, Entwässerungsgräben) eingeplant.
  • Das Thema „eigene Wärmeversorgung im Baugebiet“ wurde bereits im Rahmen der Erschließungsplanung eingehend untersucht (Kaltwärmenetz), jedoch war eine Umsetzung wirtschaftlich nicht darstellbar. 
  • Es wurde auf eine ausreichende Durchgrünung des Baugebietes geachtet. U.a. werden die Nebenstraßen von wechselseitigen Baumscheiben mit Parkbuchten gestaltet.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.08.2021 09:47 Uhr