Bundestagswahl 2021 - Hinweise zur Plakatierung und sonstige Hinweise


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 07.07.2021 ö 7

Sachverhalt

1. Hinweise zur Plakatierung

In 2019 wurde die Plakatierungsverordnung aktualisiert (s. Anlage). In §3 ist die Plakatierung bei Wahlen explizit geregelt. Es gibt 2 Konstellationen, Plakatierung mit oder ohne Plakatwände. Bei Bundestagswahlen gibt es immer eine Vielzahl von Parteien, so dass wir nur einigen wenigen auf den Plakatwänden Platz anbieten könnten. Dies ist nicht machbar, deshalb haben wir bei den Bundestagswahlen in der Vergangenheit auf das Aufstellen unserer Plakatwände verzichtet.

Somit kommt zwangsläufig die 2. Alternative zum Tragen (ohne Plakatwände). Diese sieht vor, dass politische Parteien und Gruppierungen während 6 Wochen vor dem jeweiligen Wahltermin Anschläge und Plakatständer (max. DIN A1) anbringen dürfen. Der Samstag, 14.08, ist somit der Startpunkt zur Plakatierung. Ein Plakatierungsverbot besteht im Bereich um das Rathaus, dem Gasthaus Alter Wirt, dem Schloss und der Alten Kirche. Die Anzahl ist auf maximal 15 Stück je Partei bzw. Gruppierung begrenzt.

Auf die Regelungen in §6 der Verordnung wird hingewiesen (Beeinträchtigungsverbot und Antragsfrist für die Aufstellung).


2. Beschluss zum Erfrischungsgeld:

Für die Tätigkeit als Wahlhelfer ist ein Erfrischungsgeld zu zahlen. Der Bund übernimmt für Wahlhelfer einen Betrag in Höhe von 25,00 €, für die Wahlvorsteher einen Betrag in Höhe von 35,00 €. Wie bisher üblich, sollten jedoch alle Mitglieder des Wahlvorstandes Erfrischungsgeld in der gleichen Höhe erhalten. 

Bei der Europawahl 2019 wurde ein Erfrischungsgeld in Höhe von 30,00 € bezahlt. Diese ist vom zeitlichen Aufwand in etwa mit der Bundestagswahl zu vergleichen. Die Verwaltung schlägt daher vor, ein Erfrischungsgeld in Höhe von 30,00 € festzulegen.

Andere Landkreisgemeinden zahlen nach unserer Kenntnis Erfrischungsgeld in folgender Höhe:
Wolnzach:                 50,00 €
Scheyern:                 40,00 €
Reichertshausen:         30,00 €
Ilmünster:                 25,00 € für Wahlhelfer und 35,00 € Wahlvorstand.   

Beschluss

Für die Bundestagswahl am 26.09.2021 wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 30,00 € festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.08.2021 09:47 Uhr