Vorstellung der Planentwürfe (Planungsbüro ist anwesend)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2021 ö 2.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat sich bereits in seiner Sitzung vom 14.04.2021 mit dem Projekt beschäftigt und hierzu die Beschlüsse zur Durchführung der erforderlichen Bauleitplanung gefasst. Auf das Sitzungsprotokoll wird insoweit verwiesen. 

Für die Realisierung des Sondergebietes „Lagerplatz Ottersried“ ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan (§ 12 BauGB) samt Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Das anwesende Planungsbüro Schwarz aus München stellte die Entwürfe zum Bebauungsplan Nr. 47 „Sondergebiet Lagerplatz Ottersried“ einschließlich der 10. Flächennutzungs-Änderung vor. Die entsprechenden Entwürfe sind als Anlage zu diesem TOP im RIS beigefügt. 

Hr. Schneider von der Fa. Erdbau Schneider als Vorhabensträger erläuterte im Detail das geplante Projekt. So werden auf der Fl.Nr. 1810, Gemarkung Rohrbach, die erforderlichen Betriebsgebäude samt Maschinentechnik sowie Schüttgutboxen errichtet, wobei die Betriebsfläche für eine geregelte Oberflächenwasserableitung versiegelt wird. Auf der nördlichen Fl.Nr. 1811, Gemarkung Rohrbach, welche nicht versiegelt werden soll, werden nur unbelastete Materialien zwischengelagert. Das aufgefangene Oberflächenwasser wird in den Betriebskreislauf (z.B. zum Niederschlag von Stauaufwirbelungen) zurückgeführt. 

Gegenüber den Aufstellungsbeschlüssen zum Bebauungsplan und zur FNP-Änderung vom 14.04.2021 wurde nunmehr der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes um die Fl.Nrn. 1811/Teilfläche und 1799/Teilfläche, Gemarkung Rohrbach, erweitert. Das Betriebsgelände soll auf der nördlich angrenzenden Fl.Nr. 1811/Tfl., Gemarkung Rohrbach (abzüglich der Teilfläche für den künftigen Fuß- und Radweg entlang der Kreisstraße PAF 21) ausgeweitet werden. Die Betriebszufahrt über den öffentlichen Feldweg Fl.Nr. 1799/Tfl., Gemarkung Rohrbach, wird ebenfalls in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufgenommen. Vom Hauptgrundstück Fl.Nr. 1810, Gemarkung Rohrbach, fällt die nordöstliche Teilfläche für den künftigen Fuß- und Radweg nicht mehr in den BPL-Geltungsbereich. Die FNP-Änderung erstreckt sich folglich auf die jeweiligen Teilflächen der Fl.Nrn. 1810 und 1811 der Gemarkung Rohrbach.

Die anfallenden Planungs- und Erschließungskosten sind vom Antragsteller zu übernehmen. Die Details werden in einem separaten Durchführungsvertrag festgelegt, welcher zu gegebener Zeit vom Gemeinderat zu genehmigen ist.

Datenstand vom 06.10.2021 13:51 Uhr