Generalsanierung alte Turnhalle - Genehmigung Entwurfsplanung und Kostenberechnung (IB Eichenseher anwesend)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 06.10.2021 ö 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat sich zuletzt in der Sitzung am 03.03.2021 mit der Vorplanung und der damals vorliegenden groben Kostenschätzung für eine Generalsanierung der alten Turnhalle ausgesprochen. Die Kostenschätzung betrug damals 2,1 Mio €. In Aussicht gestellt wurde eine Förderung von 1,35 Mio aus dem Investitionspakt Sportstätten. Offen war damals noch, ob eine weitere Bezuschussung aus der Städtebauförderung gewährt werden kann. Im Wortlaut wurde damals beschlossen:

Beschluss:
Der Generalsanierung der alten Turnhalle Rohrbach wird im vorgestellten Umfang zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, bei Vorliegen der Kostenberechnung eine verbindliche Förderzusage der Städtebauförderung einzuholen. Anschließend ist der Gemeinderat erneut zu informieren.
Abstimmungsergebnis: 19 : 1 angenommen.


Der Arbeitskreis hat mit dem beauftragten Ingenieurbüro Eichenseher die weitere Ausplanung der Generalsanierung mit der Zuarbeit der Fachplaner vorgenommen. Jetzt liegt eine detaillierte Entwurfsplanung mit der Kostenberechnung vor. Das IB Eichenseher hat diese anhand der beiliegenden Präsentation vorgestellt. 

Die jetzt berechneten Kosten betragen ca. 2,40 Mio €. Die Förderung wurde aktuell mit der Förderstelle abgestimmt. Es ergibt sich folgende Kostensituation:

    Kosten Generalsanierung
    2,40 Mio
./. Förderung Inv.pakt Sportstätten
./. 1,35 Mio
./. Förderung Städtebauförderung
     0,00 Mio
 = Eigenanteil Gemeinde
     1,05Mio


noch offen BEG-Förderung 1
ca. 0,1 Mio 
 = Eigenanteil Gemeinde
ca. 0,95 Mio

1) Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)


Weitere Vorgehensweise:
1. Der Gemeinderat wird gebeten der Entwurfsplanung mit der Kostenberechnung zuzustimmen
   und auf dieser Basis bereits heute das Einvernehmen für den noch auszufertigen Bauantrag zu erteilen.
2. Zeitschiene:
  • Ausfertigung Bauantrag und Einreichung bis Ende Oktober/Anfang November
  • Baubeginn voraussichtlich im Sommer 2022
  • Fertigstellung der Generalsanierung bis Ende 2023 geplant.

Beschluss

1. Der Gemeinderat genehmigt die vorgestellte Entwurfsplanung mit der Kostenberechnung.

2. Das IB Eichenseher wird beauftragt, den Bauantrag gemäß der heute beschlossenen Entwurfsplanung auszufertigen. Der Gemeinderat erteilt zu dem auszufertigenden Bauantrag sein Einvernehmen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Fördermöglichkeit nach BEG zu prüfen und alle weiteren förderrechtlich relevanten Schritte rechtzeitig einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Datenstand vom 12.11.2021 09:27 Uhr