Generalsanierung Löwenzahn - Genehmigung Entwurfsplanung und Kostenberechnung (AB Passionauten anwesend)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 06.10.2021 ö 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat sich zuletzt am 10.03.2021 mit dem Vorplanungskonzept zur Generalsanierung befasst und diesem mit einer Änderung zugestimmt. Damals wurde auch die Gründung des Arbeitskreises „Generalsanierung Löwenzahn“ beschlossen, indem u.a. 1 Vertreter aus jeder GR-Fraktion dabei ist.

Der Arbeitskreis hat sich zusammen mit dem Planungsbüro Passionauten und der künftigen Betreiberin (Frau Dittrich/Tabeki) auf der Grundlage einiger Besichtigungen und etlichen Besprechungen auf eine Entwurfsplanung verständigt. Die Entwurfsplanung mit der Kostenberechnung sind in der Anlage ersichtlich und wurden vom Planungsbüro Passionauten vorgestellt.

Die jetzt berechneten Kosten betragen ca. 3,13 Mio €. Die Förderung wurde aktuell mit der Förderstelle (Regierung Oberbayern) abgestimmt. Es ergibt sich folgende Kostensituation:

    Kosten Generalsanierung
    ca. 3,13 Mio
./. FAG-Förderung (nach jetzigem Stand)
./. ca, 1,50 Mio
 = Eigenanteil Gemeinde
    ca. 1,63 Mio


Weitere Vorgehensweise:
1. Der Gemeinderat wird gebeten, der Entwurfsplanung mit der Kostenberechnung zuzustimmen
   und auf dieser Basis bereits heute das Einvernehmen für den noch auszufertigen Bauantrag zu 
   erteilen.
2. Zeitschiene:
  • Ausfertigung Bauantrag und Einreichung bis Ende Oktober
  • Baubeginn voraussichtlich im Herbst 2022 (nach Umzug Kindergarten Löwenzahn)
  • Fertigstellung der Generalsanierung bis Ende 2023 geplant.

Beschluss

1. Der Gemeinderat genehmigt die vorgestellte Entwurfsplanung mit der Kostenberechnung.

2. Das AB Passionauten wird beauftragt, den Bauantrag gemäß der heute beschlossenen Entwurfsplanung auszufertigen. Der Gemeinderat erteilt zu dem auszufertigen Bauantrag sein Einvernehmen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, alle weiteren förderrechtlich relevanten Schritte rechtzeitig einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.11.2021 09:27 Uhr