Regelungen für die Arbeit des Beauftragten für Senioren und Menschen mit Behinderung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.11.2021 ö 4

Sachverhalt

Das Amt des Seniorenbeauftragten sowie des Beauftragten für Menschen mit Behinderung ist in jeder Gemeinde zu besetzen. In der Praxis hat sich herausgestellt, dass beide Ämter idealerweise durch dieselbe Person wahrzunehmen sind, da die Schnittstellen in der Arbeit mit Senioren und Menschen mit Behinderung groß sind.

Um die Aufgaben des Senioren- und Behindertenbeauftragten, die damit verbundenen Ziele, Kompetenzen und Vernetzung zukünftig klar zu definieren, liegt dem TOP der Entwurf eines Leitbildes für die Arbeit des Senioren- und Behindertenbeauftragten zur Beschlussfassung bei. Dieser wurde in Zusammenarbeit der bisherigen sowie der zukünftigen Seniorenbeauftragten und dem Bürgermeister unter Zuhilfenahme vergleichbarer Regelungen anderer Kommunen erstellt.

Insbesondere wird die Pflicht der Gemeinde zur Beteiligung des Beauftragten bei allen senioren- und behindertenrelevanten Themen festgehalten. Der Beauftragte ist ehrenamtlicher Ansprechpartner für Senioren und Menschen mit Behinderung, ersetzt aber nicht hauptamtliche Kräfte in Verwaltung, Wohlfahrtsverbänden oder der Rentenberatung.

Die Beschlussfassung im Gemeinderat schafft ein klares Leistungsbild für diese ehrenamtliche Funktion und verbessert so das Verständnis zwischen Gemeinderat, Verwaltung, Bürger-Arbeitskreisen und der beauftragten Person. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt den Regelungen für die Arbeit des Beauftragten für Senioren und Menschen mit Behinderung zu. Sie treten ab sofort in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.12.2021 11:36 Uhr