Beschluss über den Erlass der 1. Änderungssatzung zur BGS/WAS


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.11.2021 ö 8

Sachverhalt

Bislang werden die Vorauszahlungen der Wassergebühren quartalsweise zum 15. Februar, 15. April, 15. Juli und 15. Oktober fällig. Da die Grund- und Verbrauchsgebühr einen Monat nach Bekanntgabe fällig wird, muss zur fristgemäßen Festsetzung die vollständige Verbrauchsabrechnung bis 11. Januar des Folgejahres durchgeführt werden. Da der Rücklauf der Zählerkarten erst nach dem Jahresende erfolgen kann, und in den ersten Januararbeitstagen das System „CIP“ wegen der Jahresumstellung gesperrt ist, herrscht eine sehr enge Bearbeitungsschiene.

Um hier für Entzerrung zu sorgen, wird vorgeschlagen, den Fälligkeitstermin um einen Monat nach hinten zu schieben. 
Die Vorauszahlungen wären demnach fällig am 15. März, 15. Mai, 15. August und 15. November.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 25.10.2021 über den Sachverhalt beraten und die Empfehlung ausgesprochen, die Satzung in der vorliegenden Form zu beschließen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) vom 12.11.2020 in vorliegender Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.12.2021 11:36 Uhr