Erlass der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung (EWS) *)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.11.2021 ö 10

Sachverhalt

Im Zuge der Kalkulation der Entwässerungsgebühren wurde die Entwässerungssatzung überarbeitet.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 25.10.2021 über den Sachverhalt beraten und die Empfehlung ausgesprochen, die Satzung in der vorliegenden Form zu beschließen.
Insbesondere wurde bezüglich der Verpflichtung der Anlagenprüfung im Wasserschutzgebiet in § 12 EWS beschlossen, die bestehende Formulierung beizubehalten. Alternativ wäre (soweit in der jeweiligen Schutzgebietsverordnung nichts geregelt ist) die Festsetzung der Pflicht zur Prüfung der Dichtheit alle 5 Jahre durch Sichtprüfung und alle 10 Jahre durch Druckprobe oder ein gleichwertiges Verfahren möglich gewesen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Entwässerungssatzung (EWS) in der vorliegenden Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.12.2021 11:36 Uhr