Erlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 10.11.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Verbrauchsgebühr der Entwässerungsgebühr wurde bislang in einem vierjährigen Kalkulationszeitraum berechnet. Der aktuelle Kalkulationszeitraum endet am 31.12.2021, so dass für die Zeit ab 01.01.2022 die Gebühr zu berechnen war.
Die Gebühr wurde für die Jahre 2022 – 2024 berechnet.
Bei der Neukalkulation der Entwässerungsgebühr durch die Kommunalberatung Radlbeck wurde als bedarfsgerechte Gebühr ein Betrag von 3,64 € je Kubikmeter entnommenen Wassers bei der Einleitung von Niederschlags- und Schmutzwasser ermittelt, sowie ein Betrag von 3,06 € je Kubikmeter entnommenen Wassers bei der Einleitung von ausschließlich Schmutzwasser. Dies entspricht einer Steigerung von 1,05 € oder 40,54 % bei der Einleitung von Niederschlags- und Schmutzwasser, bzw. einer Steigerung von 0,90 € oder 41,67 % bei der Einleitung von Schmutzwasser.
Grund für den Anstieg sind deutlich höhere Betriebskosten, sowie der Ausgleich der Unterdeckung aus den Vorjahren.
Die Beitrags- und Gebührensatzung wurde entsprechend des Kalkulationsergebnisses angepasst. Ebenso wurden die Fälligkeitstermine überarbeitet.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 25.10.2021 über den Sachverhalt beraten und die Empfehlung ausgesprochen, die Satzung in der vorliegenden Form zu beschließen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) in vorliegender Form.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.12.2021 11:36 Uhr