Festlegung der ökologischen Ausgleichsflächen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sondersitzung des Gemeinderates, 23.11.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für die Umsetzung des Baugebietes „Schelmengrund – 2. BA“ ist ein ökologischer Ausgleich zu erbringen. Neben bereits im Baugebiet selbst festgesetzten Ausgleichsflächen werden darüber hinaus noch 21.778 m² an externer Ausgleichsfläche benötigt. Diese sind aus geeigneten Flächen des gemeindlichen Ökoflächenpools zu erbringen.
Seitens der Verwaltung werden hierzu folgende Grundstücke vorgeschlagen:
- Fl.Nr. 267, Gemarkung Rohrbach (10.870 m²; Wiese)
Fl.Nr. 226, Gemarkung Fahlenbach (7.964 m²; Wiese)
Fl.Nr. 149/Tfl., Gemarkung Gambach (Restfläche von ca. 2.937 m²); bereits umgesetzte Maßnahme: Extensivgrünland mit Entwicklung von Einzelbäumen und Baumgruppen sowie Feldhecken)
Sollten noch weitere oder andere Flächen im Zuge des Bauleitplanverfahrens erforderlich werden (z.B. ggf. durch Verschiebung/Neuaufteilung der Eidechsen-Habitatsfläche im Bereich des Regenrückhaltebeckens/Spielplatz), wird die Verwaltung mit der Auswahl und Ergänzung ermächtigt.
Als Entwicklungsziel für die Fl.Nrn. 267 und 226, Gemarkung Fahlenbach, wird eine extensive (Mäh)Wiese mit Verzicht auf jegliche Düngung und chemischen Pflanzenschutz vorgeschlagen, wobei die Details noch mit dem Fachplaner für die anstehende förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung festzulegen sind und sich daher noch ändern können.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der bezeichneten Festlegung der ökologischen Ausgleichsfläche zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.12.2020 15:18 Uhr