Landratsamt Pfaffenhofen – Denkmalschutz


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sondersitzung des Gemeinderates, 23.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sondersitzung des Gemeinderates 23.11.2020 ö beschließend 3.3.5

Sachverhalt

Stellungnahme:
Das überplante Gebiet befindet sich in der Nähe zu kartierten Bodendenkmälern. Das BLfD ist zu beteiligen. Außerdem befinden sich in unmittelbarer Nähe mehrere Baudenkmäler. Die Sichtbeziehung zu diesen könnte durch die vorliegende Planung beeinträchtigt werden. Das BLfD ist zu beteiligen.

Abwägung:
Das BLfD wurde beteiligt. Auf die fachliche Würdigung und Abwägung wird verwiesen. Im Rahmen einer Neubebauung kann eine Beeinträchtigung von Sichtbeziehungen nicht ausgeschlossen werden. Diese sind im Bestand vom aktuellen Ende der Straße „Schelmengrund“ vorhanden. Die Vor-Ort-Begehungen haben gezeigt, dass diese Sichtbeziehung durch die Eingrünung der Flurstücke 62 und 61 sowie entlang des Kirchen- und Serbenweges bereits stark beeinträchtigt ist. Der Baumbestand ist gem. SaP besonders erhaltenswert. Eine Sichtbeziehung besteht somit aktuell nur im Winter, wenn die Gehölze nicht belaubt sind.
Abbildung 1: Blick nach Osten von "Schelmengrund" mit Markierung der Baudenkmäler: links Schloss, rechts Kirche
Aufgrund der extremen Hangsituation kann in der Planung die Schaffung von neuen Sichtachsen nicht gewährleistet werden, ohne funktionale Belange wie Straßenverlauf oder städtebauliche Gesamtstruktur des neuen Gebietes massiv zu beeinträchtigen. Unter Abwägung aller Belange wurde in der Planung mehr darauf Wert gelegt, dass die fußläufigen Beziehungen zum Ortskern verbessert werden, so dass u. a. auch die Baudenkmäler leichter zugänglich werden.

Beschluss

Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung der Bauleitplanung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.12.2020 15:18 Uhr