Errichtung eines Wirtsgarten/bewirteter Biergarten zur bestehenden TSV-Gaststätte, Fl.Nr. 1025, Gemarkung Rohrbach (Sportweg 18) *)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 08.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 08.03.2021 ö 2.7

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt und planungsrechtlich dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. Privilegierungstatbestände nach § 35 Abs. 1 BauGB liegen nicht vor. Das Vorhaben ist als „sonstiges Vorhaben“ nach § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen. Diese sind dann zulässig, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt sind und die Erschließung gesichert ist.

Es ist geplant, auf einer Fläche von ca. 150 m² eine Freischankfläche/bewirteter Biergarten mit ca. 150 Sitzplätzen als Erweiterung der TSV Gaststätte zeitlich begrenzt von spätem Frühjahr bis früher Herbst, zu errichten. Zur Ausgabe von Essen und Getränke sollen auf dem Gelände 3 TSV-Buden aufgestellt werden.

Grundsätzlich kann aus gemeindlicher Sicht dem Vorhaben zugestimmt werden, ortsplanerische Bedenken bestehen nicht. Es ist zu beachten, dass das zur Nutzung des Biergartens vorgesehene Grundstück im Überschwemmungsgebiet liegt. Bei drohendem Hochwasser sind rechtzeitig entsprechende Maßnahmen vorzunehmen (Beseitigung Bestuhlung, TSV-Buden etc.).

Es ist beim Anschluss an die Strom- und Wasserversorgung sicherzustellen, dass die Kosten für den Verbrauch von der TSV Gaststätte zu tragen sind. Gegebenenfalls sind nach Absprache mit der Gemeinde Rohrbach Zwischenzähler einzubauen.
 

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.04.2021 15:05 Uhr