Errichtung eines Gartengerätehauses sowie einer Winkelstützwand zur Abstützung des Nachbargeländes, Fl.Nr. 2, Gemarkung Rohr (Rohr 37) *)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 20.04.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Rohr (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 2, Gemarkung Rohr ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt.
An der südlichen und auf einer Länge von 3,15 m an der westlichen Grundstücksgrenze wurde eine Stützwand mit einer Höhe von 2,35 m errichtet. Außerdem ist an der Grundstücksgrenze zur Fl.Nr. 69 und grenznah zur Fl.Nr. 1 Gemarkung Rohr ein Gartengerätehaus mit Überdachung (Grundmaß 10 x 6 m) errichtet.
Beide Vorhaben sind genehmigungspflichtig und sollen nun nachträglich genehmigt werden.
Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstückfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Nach Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche fügen sich die Vorhaben in die nähere Umgebung ein (§ 34 BauGB). Das Ortsbild ist nicht beeinträchtigt. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.
Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.
Die Unterschriften der betroffenen Grundstücksnachbarn liegen nicht vor.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1
Datenstand vom 08.06.2021 16:06 Uhr