Umbau und Sanierung eines bestehenden Dreifamilien-Wohnhauses mit Doppelgarage sowie Erweiterung des Balkons im Dachgeschoss, Errichtung eines Balkons im Erdgeschoss und Überdachung der Terrasse im UG, Fl.Nr. 103/12, Gemarkung Rohrbach (Mißbergstraße 4) *


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 31.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 31.05.2021 ö 3.7

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17 „Mißberg“.

Das bestehende Dreifamilien-Wohnhaus soll saniert und umgebaut werden. Im Dachgeschoss soll der bestehende Balkon um 1 m tiefe vergrößert, der Balkon im Erdgeschoss an der Nordostseite beseitigt und an der Südwestseite soll ein Balkon (Grundmaße 3 x 5 m) errichtet werden. Im Untergeschoss ist die Errichtung einer Terrassenüberdachung (Grundmaße 4,26 x 3,40 m) geplant.

Das Vorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
  • GRZ 0,343 statt der festgesetzten 0,3
  • GFZ 0,681 statt der festgesetzten 0,6
  • Dachneigung und Dachform der Terrassenüberdachung
  • Stellplätze außerhalb der Baugrenzen

Für die Abweichungen vom Bebauungsplan sind Befreiungen erforderlich. Eine Befreiung ist dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Aus gemeindlicher Sicht können die beantragten Befreiungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mitgetragen werden. Ortsplanerische Bedenken liegen nicht vor.

Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze sind auf dem Grundstück nachgewiesen.

Die Unterschriften der betroffenen Grundstücksnachbarn liegen vor.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt dem Bauantrag mit den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 17 „Mißberg“ das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.07.2021 09:11 Uhr