Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22 „Etzwiesen“.
Es ist die Errichtung von 2 Dachaufbauten mit je 6,50 m Breite, sowie ein Anbau (Grundmaße 3,21 x 11,65 m, teilw. mit Pultdach 17,5° Dachneigung, Wandhöhe 3,92 m) am bestehenden Wohnhaus geplant. Die bestehende Doppelgarage soll mit einem Anbau (Grundmaße 3 x 5,70 m, Pultdach mit 13° Dachneigung) erweitert werden und an der südlichen Grundstücksgrenze soll ein Geräteschuppen (Grundmaße 3,00 x 5,50 m, Satteldach mit 42° Dachneigung) errichtet werden.
Das Bauvorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
- Anbau der Garage und Wohnhaus teilweise außerhalb der Baugrenzen
- Mit dem geplanten Anbau am Wohnhaus wird von der Festsetzung, dass nur rechteckige Baukörper zulässig sind abgewichen
- Wandhöhe Anbau Wohnhaus 3,92 m statt der festgesetzten 3,80 m
- Pultdach auf den Dachaufbauten und Anbau Doppelgarage sowie Wohnhaus statt Satteldach
- Dachneigung Anbau Garage 13°, Anbau Wohnhaus und Dachaufbauten 17,5° statt der festgesetzten 35 – 42°
- Gebäudelänge der Doppelgarage mit Anbau 9,50 m statt der festgesetzten 6,50 m
- Stellplätze außerhalb der Baugrenzen
Eine Befreiung ist dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Aus gemeindlicher Sicht können die beantragten Befreiungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mitgetragen werden. Für die erforderlichen Befreiungen liegen im Baugebiet Vergleichsfälle vor. Die betroffenen Grundstücksnachbarn haben dem Vorhaben zugestimmt. Ortsplanerische Bedenken liegen nicht vor.
Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.
Die erforderlichen Stellplätze sind auf dem Grundstück nachgewiesen.