Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 19.11.2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.03.2021 ö 3.1

Sachverhalt

Im Bebauungsplan Nr. 39 „Gewerbegebiet Rohrbach-Ost“ wurden unter Hinweise (keine Festsetzung) die externen ökologischen Ausgleichsflächen, nämlich die Grundstücke Fl.Nr. 1173 der Gemarkung Eschelbach und Fl.Nr. 967 der Gemarkung Baar, benannt. Im dazugehörigen Umweltbericht wurden die Entwicklungsziele für diese externen Ausgleichsflächen näher dargestellt bzw. beschrieben.

Lt. Umweltbericht ist für den naturschutzrechtlichen Ausgleich außerhalb des Bebauungsplanumgriffes eine Kompensation von rund 19.472 qm gefordert. Das im Eigenbesitz der Familie Kempf befindliche Grundstück Fl.Nr. 1098, Gemarkung Rohrbach, welches sich in den Ilmauen befindet und sogar noch unmittelbar an ein landkreiseigenes Grundstück – dieses dient ebenfalls für naturschutzrechtliche Aufwertungsmaßnahmen des Landkreises - angrenzt, entspricht dieser geforderten Kompensationsfläche.

Dieses Grundstück stand zum Zeitpunkt der Bauleitplanung Rohrbach-Ost nicht zur Disposition, weil der Landkreis an diesem Grundstück das gesetzliche Vorkaufsrecht nach dem Naturschutzgesetz geltend machen wollte, auch für die Schaffung von Naturschutzmaßnahmen. In Anknüpfung mehrerer Gespräche im vergangenen Jahr und nach abschließender Erklärung beim Landratsamt Pfaffenhofen, insbesondere mit der Unteren Naturschutzbehörde, ist man übereingekommen, dass das Grundstück Fl.Nr. 1098, Gemarkung Rohrbach, im Eigenbesitz der Fam. Kempf auch für den naturschutzrechtlichen Ausgleich zum baurechtlichen Eingriff Rohrbach-Ost Verwendung finden kann.
Eine dauerhafte Sicherung der Fläche zugunsten des Freistaates Bayern, vertreten durch die Untere Naturschutzbehörde mit Dienstbarkeit und Reallast, als Pflegelast, werden im Grundbuch und zu Lasten des Grundstücks Fl.Nr. 1098 der Gemarkung Rohrbach eingetragen.

Die Grundzüge der Planung sind nicht betroffen. Gleichfalls handelt es sich bei der Ausweisung der Ausgleichsflächen um keine Zuordnungsfestsetzung, sondern lediglich um einen Hinweis.

Aus Gründen der Transparenz wird eine nochmalige Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4a Abs. 3 BauGB) durchgeführt. Die wichtigsten Träger der öffentlichen Belange (Untere Naturschutzbehörde, Wasserwirtschaftsamt) waren hierzu bereits im Vorfeld eingebunden.
Nachdem der Bebauungsplan Nr. 39 „Gewerbegebiet Rohrbach-Ost“ noch nicht bekanntgemacht wurde (aufgrund der bis dato noch ausstehenden dinglichen Sicherung der ökologischen Ausgleichsflächen), bedarf es vor Durchführung des Verfahrensschrittes nach § 4a Abs. 3 BauGB zunächst der formellen Aufhebung des bereits gefassten Satzungsbeschlusses vom 19.11.2019.

Beschluss

Der zum Bebauungsplan Nr. 39 „Gewerbegebiet Rohrbach-Ost“ in der Gemeinderatssitzung vom 19.11.2019 gefasste Satzungsbeschluss wird hiermit formell aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.04.2021 11:21 Uhr