Beschluss über die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung) und erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4a Abs. 3 BauGB)
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 10.03.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) | Sitzung des Gemeinderates | 10.03.2021 | ö | 3.2 |
Beschluss
Aufgrund der beschlossenen Änderung zum Bebauungsplanentwurf wird gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 i.V.m. § 4 a Abs. 3, § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB eine erneute förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erforderlich. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte in die Wege zu leiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.04.2021 11:21 Uhr