Beschluss über Ausschreibung einer städtebaulichen Beratungs- und Planungsleistung für die Ortsmitte Rohrbach *)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.03.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Umsetzung der Ortskernsanierung in Rohrbach war quer über alle Parteien ein großes Wahlkampfversprechen. Rechtlich gesehen ist im Ortskern eine sogenannte städtebauliche Sanierungsmaßnahme durchzuführen, deren Vorbereitung in § 140 BauGB geregelt ist.

Die Vorbereitung der Sanierung ist Aufgabe der Gemeinde; sie umfasst

Schritt
Status
  1. Vorbereitende Untersuchungen
Erledigt, IKEK-Abschlussbericht 2018
  1. Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets
Erledigt, Sanierungssatzung 2021
  1. Bestimmung der Ziele und Zwecke der Sanierung
Erledigt, Sanierungssatzung 2021
  1. Städtebauliche Planung; hierzu gehört auch die Bauleitplanung oder eine Rahmenplanung, soweit sie für die Sanierung erforderlich ist
Offen.
Bauleitplanung wird nötig.
  1. Erörterung der beabsichtigten Sanierung,
Dazu fehlt ein abgestimmtes Konzept
  1. die Erarbeitung und Fortschreibung des Sozialplans,
Nicht erforderlich, da keine Umzüge / sozialen Härten vorhanden sind.
  1. einzelne Ordnungs- und Baumaßnahmen, die vor einer förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets durchgeführt werden.
Vorab nicht erforderlich. Evtl. Grunderwerb.

Die Gemeinde selbst hat bereits einen Großteil der gemeindlichen Sanierungsziele auf den Weg gebracht:
  1. Turmbergtreff / neuer kirchlicher Kindergarten wird gebaut
  2. Sanierung alter Kindergarten Löwenzahn wird geplant
  3. Sanierung alte Turnhalle wird geplant und heuer ausgeschrieben
  4. Zukunftskonzept Rathaus wurde bereits intensiv beraten, Machbarkeitsstudie aktuell in Arbeit
  5. Altes Feuerwehrhaus: Nutzung als Markthalle, stärkere Nutzung denkbar.

Der Erfolg der Ortskernsanierung wird jedoch an der gelungenen Wiederbelebung des Alten Wirts, des Schlossgeländes, des Rathausplatzes und des Anwesens Schlossweg 12 gemessen werden.

Auch die privaten Eigentümer des Alten Wirts sowie des Schlosses befinden sich in intensivem Austausch mit dem Bürgermeister. Der Schlossherr wird im 2. Quartal ein Vorprojekt zur Klärung denkmalschutzfachlicher Fragen durchführen. Die Eigentümer des Alten Wirts sind bereits mit Objekt- und Gastroplanern im Austausch.

In den Gesprächen mit den Privateigentümern wird deutlich, dass vor einer finalen Sanierungsentscheidung wesentliche Fragen zu klären sind, die nur in einem detaillierten und zugleich abgestimmten Konzept beantwortbar erscheinen:
  • Öffentliche / gewerbliche / touristische / kulturelle / gastronomische / private Nutzung der bestehenden Bausubstanz in welcher Form?
  • Parkraumbereitstellung Gemeinde, Alter Wirt, Schloss
  • Verkehrsführung unter Abwägung von Verkehrsberuhigung und Zugänglichkeit (Barrierefreiheit)
  • Aufenthaltsqualität am Rathausplatz steigern, aber wie?
  • Unterbringung Biergarten
  • Funktionalität der Ortsmitte als Festplatz steigern

Außerdem ist eine übergreifende fachliche Koordinierung der Einzelmaßnahmen im Sinne der Gemeinde nötig, um die Einzelprojekte zeitlich, funktional und planerisch untereinander abzustimmen. Hierzu ist städtebauliches Know-How nötig, auch, wenn es um die Generierung von Fördermitteln und die bauleitplanerische Umsetzung geht.

Nach Rücksprache mit der Städtebauförderung der Reg. v. Obb. ist hierfür eine städtebauliche Beratungs-, Koordinierungs- und Planungsleistung mit 60 % der Kosten förderfähig. Die entstehenden Gesamtkosten werden auf eine fünfstellige Summe geschätzt. Für die Beratungs- und Koordinierungsleistungen ist von einer Abrechnung auf Basis von Stundensätzen auszugehen, für die Überplanung des Rathausplatzes samt öffentlicher Verkehrsflächen von einem Pauschalpreis. Die Kosten werden im Laufe der Jahre 2021 und 2022 anfallen.

Der Ausschreibungsentwurf liegt dem TOP bei. Es sind regional gestreute Planungsbüros anzuschreiben und mindestens drei Angebote einzuholen. Die Büros sollen sich anschließend im Gemeinderat in der Sitzung am 14.04.2021 präsentieren. Die Wertung erfolgt nach beigefügtem Schema. Über die Vergabe hat der Gemeinderat zu entscheiden.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, eine städtebauliche Beratungs- und Planungsleistung für die Ortsmitte Rohrbach auszuschreiben. Die Vergabeentscheidung gemäß der vorliegenden Bewertungskriterien und die Weiterverfolgung des Projekts wird auf den Arbeitskreis „Ortsmittenplanung“ übertragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.04.2021 11:21 Uhr