Anbringen einer Werbeanlage an die Fassade eines best. Geschäftshauses, Fl.Nr. 136/1, Gemarkung Burgstall (Lilienthalstraße 1) *)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 19.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 19.07.2021 ö 2.2

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 25 „Moosäcker I“.

Es ist geplant am bestehenden Gebäude Werbeanlagen anzubringen. Im Bereich des Getränkeabholmarktes sollen die Fenster mit einer Glasdekorfolie beklebt werden, über dem Eingang soll eine beleuchtete LED Werbeanlage mit den Maßen 280 x 100 cm und an der nördlichen Gebäudeseite eine beleuchtete LED Werbeanlage mit den Maßen 500 x 183 cm angebracht werden.

Aus gemeindlicher Sicht bestehen keine ortsplanerischen Bedenken. Es ist zu beachten, dass von der beleuchteten Werbeanlage keine Blendwirkung auf den Straßenverkehr ausgeht. 

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.09.2021 17:36 Uhr