Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Stützmauer, Fl.Nr. 242/100, Gemarkung Burgstall (Lilienthalstraße 12) *)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 19.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 19.07.2021 ö 2.4

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 25 „Moosäcker I“.

Es ist geplant an der östlichen Grundstücksgrenze eine Einfriedung zu errichten. Es soll im hinteren Grundstücksbereich auf einer Länge von 22 m, um 0,80 m eingerückt von der Grundstücksgrenze ein 0,90 m hohe Stützwand errichtet werden. Im vorderen Bereich soll die Stützwand an der Grundstücksgrenze auf einer Länge von 18 m mit einer Höhe von 0,50 m errichtet werden die auf den letzten 5 m zum Gehweg hin auf 0 abfällt. Auf der gesamten Grundstückslänge ist ein Gitterzaun mit einer Höhe von 1,50 m auf der Grundstücksgrenze (im vorderen Bereich auf der Stützwand) geplant.

Das Bauvorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
  • Stützmauern im Bereich von Grundstücksgrenzen sind auszuschließen
  • Einfriedungshöhe im vorderen Bereich 2 m statt max. 1,50 m 

Für die Abweichungen vom Bebauungsplan sind Befreiungen erforderlich. Eine Befreiung ist dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Aus gemeindlicher Sicht können die beantragten Befreiungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mitgetragen werden. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht. Die Stützwand ist erforderlich, da dadurch eine ebene Fläche entsteht und der Bereich als Rettungsweg aus dem Obergeschoss und als Angriffsweg für die Feuerwehr für das angrenzend errichtete Gebäude dient.

Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Die Unterschriften der betroffenen Grundstücksnachbarn liegen vor.  

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt dem Bauantrag mit den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 25 „Moosäcker I“ das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.09.2021 17:36 Uhr