Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartenhauses/Schuppens, Fl.Nr. 1131/13, Gemarkung Rohrbach (Raiffeisenstraße 29a) *)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 19.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 19.07.2021 ö 2.5

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 20 „Raiffeisenstraße II“.

Es ist geplant auf der östlichen und nördlichen Grundstücksgrenze ein Gartenhaus (Grundmaß 3,64 x 2,90 m, 1,94 m Wandhöhe und Satteldach m. 19,2° Dachneigung) zu errichten.

Das Bauvorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
  • außerhalb der durch Planzeichen festgesetzten Baugrenzen
  • außerhalb der Baugrenzen sind keine Nebengebäude im Sinne des § 14 BauNVO zulässig
  • GRZ 0,31 statt der festgesetzten 0,30
  • Dachneigung 19,2° statt der festgesetzten 35 - 40°
  • Dachdeckung mit anthrazit/schwarzer Dachpappe statt naturroten Dachziegeln oder Betonziegel
  • Außenwände nordisches Fichtenholz Blockbohlen quer statt verputze, gestrichene Wandflächen oder mit senkrechter Holzverschalung

Für die Abweichungen vom Bebauungsplan sind Befreiungen erforderlich. Eine Befreiung ist dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Aus gemeindlicher Sicht können die beantragten Befreiungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mitgetragen werden. Ortsplanerische Bedenken liegen nicht vor.

Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Die angrenzenden Nachbarn wurden beteiligt, Einwände wurden nicht vorgebracht.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt dem Bauantrag mit den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 20 „Raiffeisenstraße II“ das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.09.2021 17:36 Uhr