Errichtung einer Terrassenüberdachung (Sommergarten), Fl.Nr. 2077, Gemarkung Rohrbach (Schelmengrund 16) *)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 19.07.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 37 „Schelmengrund – 1. Bauabschnitt“.
Es ist die Errichtung einer Terrassenüberdachung/Sommergarten (Grundmaß 4 x 5,30 m) am bestehenden Wohnhaus geplant.
Das Bauvorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
- Überschreitung der durch Planzeichen Festgesetzten Baugrenzen
- Pultdach mit 9° Dachneigung statt Satteldach mit 35 – 48° Dachneigung
- Dacheindeckung mit VSG Glas statt Dachziegel oder Dachpfannen in rot bis rotbraun
- verglaste Fassaden statt der festgesetzten verputzten Fassaden
Für die Abweichungen vom Bebauungsplan sind Befreiungen erforderlich. Eine Befreiung ist dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Aus gemeindlicher Sicht können die beantragten Befreiungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mitgetragen werden. Ortsplanerische Bedenken liegen nicht vor. Im Baugebiet liegen genehmigte Bezugsfälle hinsichtlich der erforderlichen Befreiungen bereits vor.
Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.
Die Unterschriften der betroffenen Grundstücksnachbarn liegen vor.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt dem Bauantrag mit den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 37 „Schelmengrund – 1. Bauabschnitt“ das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.09.2021 17:36 Uhr