Anbau einer geschlossenen Überdachung an die Hopfenhalle (für Häckslergut), Fl.Nr. 1032, Gemarkung Waal (Ossenzhausen 7) *)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 30.08.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 30.08.2021 ö 2.1

Sachverhalt

Die zur Bebauung vorgesehene Grundstücksfläche ist im Flächennutzungsplan teilweise als Dorfgebiet bzw. Waldfläche dargestellt und planungsrechtlich dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. 

Es ist geplant die bestehende Hopfenhalle um einen Anbau (Grundmaß 11,70 x 12,70 m) zu erweitern.

Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein sog. „privilegiertes Bauvorhaben“ i.S. von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Diese sind dann zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist.

Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Die Unterschriften der betroffenen Grundstücksnachbarn liegen vor.  

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.10.2021 08:57 Uhr