Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartenzaunes, Fl.Nr. 215/83, Gemarkung Rohrbach (Ahornstraße 29) *)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 18.10.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 „Turmberg“.
Es ist an der östlichen Grundstücksgrenze die Einfriedung mit einem Stabgittermattenzaun in einer Höhe 1,30 m geplant.
Das Bauvorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
- Einfriedungshöhe 1,30 m statt 1 m
Stabgittermattenzaun statt Holzlattenzaun
Für die Abweichungen vom Bebauungsplan sind Befreiungen erforderlich. Eine Befreiung ist dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Aus gemeindlicher Sicht können die beantragten Befreiungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mitgetragen werden. Ortsplanerische Bedenken liegen nicht vor.
Die Unterschriften der Grundstücksnachbarn liegen teilweise vor.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt dem Bauantrag mit den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 6 „Turmberg“ das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.12.2021 11:52 Uhr