Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Stützmauer und Zaun, Fl.Nr. 103/38, Gemarkung Rohrbach (Kernbauernleite 25) *)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 25.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 25.01.2022 ö 2.9

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17 „Missberg“.

An der südlichen Grundstückgrenze zu den Fl.Nrn. 102 und 102/1 Gemarkung Rohrbach soll auf Grund der unterschiedlichen Geländehöhen eine Stützwand mit 1 m Höhe errichtet werden. Auf die Stützwand ist geplant ein Maschendrahtzaun mit einer Höhe von 0,95 m zu errichten oder eine Hecke zu pflanzen.

Das Bauvorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
  • Stützmauern sind unzulässig 
  • Höhe Einfriedung (Stützmauer und Maschendrahtzaun 1,95 m) statt der zulässigen Einfriedung mit Maschendrahtzaun mit einer max. Höhe von 1,10 m

Für die Abweichungen vom Bebauungsplan sind Befreiungen erforderlich. Eine Befreiung ist dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Aus gemeindlicher Sicht können die beantragten Befreiungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mitgetragen werden. Ortsplanerische Bedenken liegen nicht vor. Die unmittelbar betroffenen Grundstücksnachbarn haben dem Vorhaben zugestimmt, zudem liegt im Baugebiet bereits ein genehmigter Vergleichsfall über die Errichtung einer Stützmauer vor. 

Die Unterschriften der betroffenen Grundstücksnachbarn liegen teilweise vor.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt dem Antrag auf isolierter Befreiung mit den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 17 „Missberg“ das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.04.2022 13:15 Uhr