Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines ziegelgedeckten Satteldaches auf einer best. Garage, Fl.Nr. 785/33, Gemarkung Rohrbach (Hopfenweg 49) *)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 25.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 25.01.2022 ö 2.10

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Haberfeld II“.

Es ist geplant auf der bestehenden Fertiggarage ein Satteldach mit 45° Dachneigung zu errichten.

Das Bauvorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
  • Satteldach mit 45° Dachneigung statt Flachdach mit einer Dachneigung bis 7°

Für die Abweichungen vom Bebauungsplan sind Befreiungen erforderlich. Eine Befreiung ist dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Aus gemeindlicher Sicht können die beantragten Befreiungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mitgetragen werden. Ortsplanerische Bedenken liegen nicht vor.
Hinsichtlich der erforderlichen Befreiungen von der Dachform und Dachneigung liegen genehmigte Bezugsfälle im Baugebiet vor.

Die Unterschriften der betroffenen Grundstücksnachbarn liegen vor

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt dem Antrag auf isolierter Befreiung mit den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 2 „Haberfeld II“ das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.04.2022 13:15 Uhr