Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports, Fl.Nr. 808/1, Gemarkung Fahlenbach (Fürholzener Straße 7) *)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 25.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 25.01.2022 ö 2.11

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 21 „Hintere Bergstraße“.

Es ist geplant an die bestehende Garage einen Carport (Grundmaß 6 x 5,20 m, Pultdach mit 3,7° Dachneigung und Bedachung mit Kunststoff/Acrylplatten) zu errichten.

Das Bauvorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
  • Baugrenzenüberschreitung
  • Pultdach mit 3,7° Dachneigung statt Satteldach mit 42° Dachneigung wie Hauptdach
  • Dachdeckung mit Kunststoff/Acrylplatten statt naturroter Ziegeldeckung
  • Zufahrt über privaten Grünstreifen
 
Für die Abweichungen vom Bebauungsplan sind Befreiungen erforderlich. Eine Befreiung ist dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Aus gemeindlicher Sicht können die beantragten Befreiungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mitgetragen werden. Ortsplanerische Bedenken liegen nicht vor. Eine Befreiung für die Zufahrt über den planzeichnerisch festgesetzten Grünstreifen wurde bereits mit der Baugenehmigung Bescheid vom 07.07.2020 erteilt.  

Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.

Die Unterschrift des betroffenen Grundstücksnachbaren liegt vor.  

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt dem Antrag auf isolierte Befreiung mit den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 21 „Hintere Bergstraße“ das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.04.2022 13:15 Uhr