Planung "Ortsmitte Rohrbach" - Vorstellung und Beschlussfassung zum städtebaulichen Ergebnisbericht (Planungsbüro Stadt-Raum-Planung ist anwesend) *)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö 2

Sachverhalt

Vom Planungsbüro Stadt-Raum-Planung wurde der städtebauliche Ergebnisbericht zur Ortsmittenplanung samt Konzeptplan zur Gestaltung des Rathausplatzes vorgelegt. Die Entwurfsversion hierzu wurde im Arbeitskreis „Ortsmittenplanung“ in der Sitzung am 21.12.2021 vorberaten und entsprechende Beschlussempfehlungen an den Gemeinderat – wie sie in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt sind - ausgesprochen. Auf das Sitzungsprotokoll des Arbeitskreises „Ortsmittenplanung“ wird zudem an dieser Stelle verwiesen. Die Planerin Frau Schneider vom Büro Stadt-Raum-Planung erläuterte in der Sitzung detailliert die Planung. Auf die nachfolgende Tabelle wurde im Einzelnen eingegangen. 

Nachfolgend die städtebaulichen Entwicklungsziele und planerischen Empfehlungen in der Übersicht: 

Objekte
Vorschläge städtebauliche Entwicklungsziele und Empfehlung weiterer Schritte (Büro Stadt-Raum-Planung)
Empfehlung des Arbeitskreises „Ortsmittenplanung“ an den Gemeinderat
Rathaus
  1. Prüfen und evtl. anpassen der vorliegenden Planungen zur baulichen Entwicklung des Rathausgebäudes entsprechend der Ziele zur Umgestaltung der Ortsmitte






  1. Studie zur baulichen Anpassung des ehemaligen Feuerwehrhauses für Märkte und Veranstaltungen





  1. Prüfen der Möglichkeiten für ein Cafè am Platz auch aus wirtschaftlicher Perspektive
  1. Das Thema Rathaussanierung wird nach stattgefundenen Vorgesprächen mit dem Gemeinderat Anfang 2022 im Gremium behandelt und das weitere Vorgehen festgelegt. Die Etablierung einer Kantine im EG wird für nicht sinnvoll gehalten; stattdessen ist ein entsprechender Aufenthaltsraum im Rathaus vorzusehen.

  1. Es soll derzeit keine Studie zum ehemaligen Feuerwehrhaus erstellt werden. Eine bauliche Anpassung wird erst bei konkretem Bedarf (nach Rücksprache mit den Betroffenen) vorgenommen (mittelfristiges Projekt). 

  1. Der Standort ist aus gemeindlicher Sicht nicht attraktiv. Ein Café wird vielmehr in Kombination mit dem Gasthaus „Alter Wirt“ gesehen.

Gasthaus „Alter Wirt“
Private Maßnahme

  1. Prüfen der Möglichkeiten zur baulichen Entwicklung des Grundstückes + auch in Hinblick auf eine gemeinsame Nutzung mit dem Nachbargrundstück „Schloßweg 12“

  1. Einigung zu Bau und Anordnung eines Saales zwischen Eigentümer und Gemeinde


  1. Festlegung einer Regelung zur Parkplatzanordnung für beide Grundstücke (Schloßweg 10+12) in Abhängigkeit zur geplanten Nutzung



  1. Verfolgung des Zieles; 
hierzu auch Anpassung der städtebaulichen Sanierungsziele betreffend „Schloßweg 12“ der Sanierungssatzung empfohlen (s. unten)

  1. Weiterhin Verfolgung des Zieles einer Saalnutzung im Gasthaus „Alter Wirt“ oder angeschlossenen Gebäuden

  1. Verfolgung des Zieles zu gegebener Zeit nach Feststehen der geplanten baulichen Nutzungen

Schloßweg 12 („Murr-Anwesen“)
Private Maßnahme

  1. Prüfen der Möglichkeiten zur baulichen Entwicklung des Grundstückes + auch in Hinblick auf eine gemeinsame Nutzung mit dem Nachbargrundstück „Schloßweg 10“ (Alter Wirt)

  1. Festlegung einer Regelung zur Parkplatzanordnung für beide Grundstücke (Schloßweg 10+12) in Abhängigkeit zur geplanten Nutzung

  1. Prüfen des Erfordernisses zur Aufstellung eines Bebauungs-plans für das Grundstück Schloßweg 12  



  1. Verfolgung des Zieles; 
hierzu auch Anpassung der städtebaulichen Sanierungsziele betreffend „Schloßweg 12“ der Sanierungssatzung empfohlen (s. unten)

  1. Verfolgung des Zieles zu gegebener Zeit nach Feststehen der geplanten baulichen Nutzungen


  1. Verfolgung des Zieles zu gegebener Zeit nach Feststehen der geplanten baulichen Nutzungen
Schloßgelände
Private Maßnahme

  1. Die bauliche Entwicklung auf der Fläche wird in einem Bebauungsplan fortgeschrieben. Hierbei wird die Gemeinde eingebunden und kann in Abstimmung mit dem Eigentümer die Eckpunkte einer Neubebauung festlegen.



  1. Prüfen der Möglichkeiten zur temporären Nutzung des Hofes östlich der Zufahrt für gemeinschaftliche Aktivitäten (unter gewissen Umständen könnten evtl. Fördermittel für die Sanierung der Fläche in Anspruch genommen werden). 

  1. Prüfen der Möglichkeiten zur Sanierung und Nutzung der ehemaligen Kuhställe. 


  1. Verfolgung des Zieles

Eine erste Vorstellung der Planungsabsichten des Eigentümers im Gemeinderat erfolgte bereits.

Neuformulierung Satz 2: „Die bauliche Nutzung erfolgt in Abstimmung mit dem Eigentümer.“

  1. Die Sicherung der konkreten Nutzung (Nutzungsrecht) für Veranstaltungen / Parken / etc. wird verfolgt.





  1. Die Prüfung der Sanierung Seitengebäude bzw. ehemaligen Kuhställe hat auf Initiative des Eigentümers erfolgen.

Rathausplatz
  1. Maibaumwiese
Der Maibaum wird freigestellt, die nördliche Zufahrt wird in der Breite verringert. An der westlichen Platzkante werden Querparker ergänzt.

  1. Hofmarkstraße
Die Belagskante des neuen Rathausplatzes wird bis an die Hofmarkstraße geführt. Der Schloßweg im Bereich des Rathausplatzes wird für den Durchfahrtsverkehr gesperrt.  

  1. Fahrbereich am Platz
Durch den durchgeführten Belag wird der Platzcharakter gestärkt, störende Belagskanten werden entfernt. Ein Befahren des Bereiches ist nach wie vor auch für große Fahrzeuge möglich. Die Durchfahrt ist nur noch für Anlieger in langsamer Geschwindigkeit erlaubt. 

  1. Platzfläche
Der Belag des Rathausplatzes wird entsprechend den Belangen der Barrierefreiheit gewählt. Die Baumscheiben werden vergrößert (überbaubar bei Veranstaltungen). Nach Süden wird der Platz durch ein langes Sitzelement begrenzt. Es kann bei Veranstaltungen verschoben werden. 

  1. Bereich unter den Kastanien
Die Fläche unter den Kastanien wird zum Aufenthaltsbereich für Freischank, Kinderspiel und Boulespiel. Die Fläche wird als Kiesfläche ausgestaltet. Die Baumpflanzung wird ergänzt. 

  1. Vorbereich Gasthaus
Vor dem Gasthaus wird ein ausreichend breiter Streifen für Bestuhlung vorgesehen. So kann entsprechend Sonnenstand, Wetterlage und Anzahl der Gäste die Bewirtung im Freien flexibel gestaltet werden. 

  1. Vorfeld ehemaliges Feuerwehrhaus
Das Vorfeld des ehemaligen Feuerwehrhauses wird in die Platzgestaltung einbezogen. Durch eine Optimierung der Fläche kann die Anzahl der Stellplätze hier erhöht werden. 

  1. Schloßweg
Der Schloßweg im Vorfeld des Schlosses wird Teil des Platzes. Durch die Anordnung von Schrägparkern vor der Schloßmauer kann der Gehbereich vor dem Gasthaus verbreitert werden.


  1. Kirchenweg
  1. Die Schaffung zusätzlicher Parkplätze bei Umsetzung von Punkt 5 wird als sinnvoll erachtet. Die vorhandenen Parkplätze in der Seitenstraße bleiben erhalten.


  1. Das Ziel wird verfolgt. Der Schloßweg im Bereich des Rathausplatzes (ab Einmündung Hofmarkstraße) wird für den Anlieger- und Lieferverkehr freigegeben. 


  1. Das Ziel wird verfolgt. Die Durchfahrt wird für den Anlieger- und Lieferverkehr freigegeben. 








  1. Der Platzbelag wird nicht in Gänze ausgetauscht (nicht förderfähig). Die Herstellung der Barrierefreiheit durch teilweisen Belagsaustausch wird angestrebt. Im Zuge der Feinplanung sind Punkte wie Sitzgelegenheiten und Begrünung festzulegen.




  1. Das Ziel wird verfolgt. Das geplante Kinder- und Boulespiel soll andere Nutzungen nicht ausschließen. Es wird daher eine multifunktionale Nutzung angestrebt.


  1. Verfolgung des Zieles








  1. Verfolgung des Zieles








  1. Das Ziel wird verfolgt. Die konkrete Parkplatzanordnung ist im Zuge der Feinplanung zu untersuchen und festzulegen. Der Schloßweg wird auf den Anlieger- und Lieferverkehr beschränkt sowie eine Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich des Rathausplatzes festgelegt.

  1. Punkt ergänzen im Konzept:
Das bestehende Granitpflaster am Kirchenweg soll langfristig ausgebaut werden, um die bauliche Trennung der verkehrsberuhigten Zone des Schloßweges vom durchgängigen Kirchenweg zu erreichen. 


Seitens des Planungsbüros wurde die Erstellung der Außengastronomie-/Aufenthaltsfläche unter den Kastanienbäumen als möglichen ersten Bauabschnitt zur Rathausplatzneugestaltung vorgeschlagen (siehe Konzeptplan). Aus Sicht der Gemeinde wäre diese vorgezogene Teilbaulösung dann anzustreben, wenn eine konkrete Wiedereröffnung des Gasthauses „Alter Wirt“ feststeht, um so diese Flächen auch der geplanten Nutzung tatsächlich zuführen zu können. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat genehmigt den vom Planungsbüro Stadt-Raum-Planung erarbeiteten städtebaulichen Ergebnisbericht zur Ortsmittenplanung samt Konzeptplan zur Gestaltung des Rathausplatzes mit den dargestellten städtebaulichen Zielen und weiteren Schritten zur Umsetzung. Der Ergebnisbericht samt Konzeptplan wird Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Beschluss 2

Die Erstellung der Außengastronomie-/Aufenthaltsfläche unter den Kastanienbäumen als etwaigen ersten Bauabschnitt zur Rathausplatzneugestaltung wird vorbehaltlich der Haushaltslage zugesagt, sobald eine konkrete Wiedereröffnung des Gasthauses „Alter Wirt“ feststeht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Datenstand vom 10.02.2022 08:46 Uhr