Sanierungssatzung "Dorfmitte Rohrbach" - Fortschreibung der Sanierungsziele


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö 3

Sachverhalt

Die Fortschreibung der Ziele der Sanierungssatzung „Dorfmitte Rohrbach“ ist eine fortlaufende Aufgabe der Gemeinde. Aufgrund der Ortsmittenplanung samt den im Planungsprozess stattgefundenen Gesprächen zwischen Eigentümern, Planungsbüro und Gemeinde und den daraus gewonnen Erkenntnissen hat sich aus gemeindlicher Sicht eine Fortschreibung und Vertiefung der Ziele der Sanierungssatzung bezüglich des Anwesens „Schloßweg 12“ ergeben. 

Es wird daher dem Gemeinderat empfohlen, die Fortschreibung und Vertiefung der Ziele der Sanierungssatzung bezüglich des Anwesens „Schloßweg 12“ wie folgt durchzuführen:

Fassung der Begründung zur rechtskräftigen Sanierungssatzung (Stand Beschluss 03.02.2021)
Vorschlag zur Fortschreibung (betreffend „Schloßweg 12“)
Neubau Anwesen Schloßweg 12 (angeglichener Baukörper an Gasthaus „Alter Wirt“ z.B. mit Übernachtungsangebot angestrebt) (private Maßnahme)
Neubau Anwesen Schloßweg 12 unter folgenden Gesichtspunkten:
  1. Der neue Baukörper soll in seinem Baustil (insbesondere hinsichtlich Anzahl der Geschosse, Dachgestaltung, grenzständige Gebäudestellung im Norden, Osten und Westen) als an das Gasthaus „Alter Wirt“ angeglichener Baukörper in Erscheinung treten. 
Aus gemeindlicher Sicht ist eine Gebäudestellung in „L-Form“ (Grenzausbau im Norden, Osten und Westen) durch Anbau an das bestehende landwirtschaftliche Gebäude im Norden bzw. an das Gasthaus „Alter Wirt“ im Osten zur Wahrung des Ortskerns/-bildes bzw. Ensemblebereiches rund um die prägende Rohrbacher Ortsmitte ein wichtiges städtebauliches Ziel. So könnte der Charakter der früheren Hofstelle auf dem Grundstück „Schloßweg 12“ wiederhergestellt und damit eine verträgliche und optimierte Grundstücksnutzung erreicht werden.
  1. Das vorgeschlagene Ziel einer Stärkung der Gaststätte z.B. durch Erweiterung um eine Beherbergungsstätte (Übernachtungsangebot) oder der Gastronomie dienenden Räumen wird weiterverfolgt. Sofern dieses Ziel nicht umsetzbar erscheint, ist aus gemeindlicher Sicht auch die Etablierung von besonderen Wohnformen (z.B. Geschosswohnungsbau, seniorengerechtes Wohnen oder Generationenwohnen, sozialer Wohnungsbau – auch in Kombination untereinander und ergänzt mit gewerblicher Nutzung vorzugsweise im EG) auf dem Grundstück oder Teilflächen / Geschossen denkbar. So könnte eine optimierte Ausnutzung des Grundstückes unter Wahrung des prägenden Ortskerns/-bildes bzw. Ensemblebereiches erzielt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Fortschreibung der Ziele der Sanierungssatzung bezüglich des Anwesens „Schloßweg 12“ im dargestellten Umfang.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Datenstand vom 10.02.2022 08:46 Uhr