Staatliches Bauamt Ingolstadt


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö 4.1.1

Sachverhalt

Stellungnahme:
Von Seiten des Staatlichen Bauamtes Ingolstadt bestehen keine Einwände gegen das Vorhaben, wenn die bisherige Stellungnahme vom 13.03.2019 des Staatlichen Bauamtes Ingolstadt mit den Auflagen und Hinweisen zum Bebauungsplan weiterhin eingehalten werden. 

Abwägung:
Die erwähnte Stellungnahme vom 13.03.2019 bezog sich auf die frühzeitige Behördenbeteiligung i.S. § 4 Abs. 1 BauGB zum gegenständlichen Bebauungsplanverfahren. Es wurde hierbei auf Punkte wie den geplanten Neubau des Kreisverkehres samt Geh- und Radweg, Beachtung gesetzlicher Regelungen zum Bauverbot und Baubeschränkung (Art. 23 BayStrWG), Freihaltung von Sichtflächen, Lärmschutz etc. eingegangen. Auf die hierzu ergangene Abwägung und Beschlussfassung in der GR-Sitzung vom 02.07.2019 wird an dieser Stelle verwiesen. 

Im Rahmen der gegenständlichen erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung konnte nur noch zu den erneut geänderten und ergänzten Teilen des Bebauungsplanes (hier: Zuordnung der ökologischen Ausgleichsflächen) eingegangen werden. Die Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Ingolstadt bezog sich nicht auf die zur Disposition stehenden Änderungspunkte, sondern spiegelt lediglich eine Wiederholung der beiden bisherigen im Verfahren abgegeben Stellungnahmen (i.R. der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB) dar. Insofern ist die gegenständliche Stellungnahme lediglich zur Kenntnis zu nehmen, eine Änderung an der Bauleitplanung ist nicht erforderlich. Ungeachtet dessen sei informativ erwähnt, dass die damaligen Forderungen des Staatlichen Bauamtes Ingolstadt im jeweiligen Verfahrensschritt allesamt behandelt und weitestgehend umgesetzt wurden. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis; eine Änderung an der Bauleitplanung ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.02.2022 08:46 Uhr