Sanierung Lärmschutzwall im Baugebiet "Moosäcker II" - Diskussion und Entscheidung zum weiteren Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat hatte sich zuletzt in der Sitzung vom 06.10.2021 mit der Thematik befasst. Eine reine Wiederherstellung der ursprünglichen Wallhöhe von 3 m sah man in Anbetracht des Kostenaufwandes, der erforderlichen Teilabholzung des Grünbestandes, den heute geltenden Standards sowie des daraus insgesamt resultierenden Kosten-Nutzen-Verhältnisses als äußerst fraglich an. Die Verwaltung wurde beauftragt, nochmals ein Gespräch mit den betroffenen Anliegern zu suchen. 

Es fand daraufhin eine Ortseinsicht mit den unmittelbar betroffenen Anliegern aus dem Baugebiet „Moosäcker II“ am 25.11.2021 statt. Neben 1. Bürgermeister Keck und Bauamtsleiter Ettinger stellte sich Hr. Kottermair vom Ing.-Büro Kottermair (Ersteller des Lärmschutzgutachtens für den Wall) den Fragen der Bürgerschaft. Das Ergebnis der Versammlung ist in der als Anlage zu diesem TOP beiliegenden Niederschrift im Einzelnen zu entnehmen. 

Die Versammlung lässt sich wie folgt kurz zusammenfassen:

  1. Die Anlieger fordern im Tenor einer Wiederherstellung der ursprünglichen Wall-Höhe von 3 m, um wieder den gleichen Lärmschutz - wie damals bei Baugebietserschließung gefordert war - zu erreichen. Dies soll möglichst bald umgesetzt werden, eine Aufnahme in eine „Prioritätenliste“ wurde gefordert. 

  1. Stellungnahme der Gemeinde:
  1. Die per Vermessung festgestellte Absenkung des Walles wird nicht in Frage gestellt.
  2. Die Forderung der Anlieger ist absolut verständlich und nachvollziehbar.
  3. Das Kosten-Nutzung-Verhältnis bei reiner Wiederherstellung der Ursprungshöhe wird weiterhin kritisch gesehen (s. GR vom 06.12.2021). 
  4. Zur Festlegung der richtigen Sanierungsvariante bedarf es einer aufwendigen Fachplanung einschließlich Boden- und Statikuntersuchung, Beweissicherungen etc.  
  5. Sanierungsvarianten:
  • Aufschüttung von abgedriftetem Erdreich wirkungslos, kein Halt gegeben
  • Einrahmen von Lärmschutzelementen auf Wallkrone teilweise Abholzung der Wallkrone erforderlich; birgt weitere Gefahren für den Wall selbst (z.B. zusätzliche Destabilisierung des Wallkernes) oder ggf. für angrenzende Gebäude (Erschütterungsschäden); weitere Absenkungen im Laufe der Jahre möglich
  • Errichtung einer eigenen Lärmschutzwand (Richtung Staatsstraße) einfachste, pragmatisches Lösung, jedoch finanziell kaum stemmbar
  1. Teilweise Rodung des Gehölzbestandes bei Sanierungsarbeiten am Wall unvermeidbar
  2. Die effektivste und wirtschaftlichste Sanierungsvariante muss im Rahmen einer Fachplanung erarbeitet werden.

  1. Nach den heutigen Lärmschutzanforderungen müssten wesentlich höhere Lärmschutzeinrichtungen errichtet werden, was die Baukosten in die Höhe treibt. Werden Maßnahmen umgesetzt, die über den damaligen Erschließungsaufwand hinausgehen (sprich über die 3 m Wallhöhe), würde dies eine erstmalige Erschließung darstellen und wäre nach dem Erschließungsbeitragsrecht auf die Anlieger umlagepflichtig. 

  1. In der weiteren Diskussion stellte 1. Bürgermeister Keck klar, dass aufgrund der angespannten Haushaltslage eine Projektumsetzung definitiv nicht in den Jahren 2022-2024 erfolgen wird. Es kann lediglich – vorbehaltlich der finalen Entscheidung des Gemeinderates - zugesichert werden, dass man sich in 2025 das Projekt wieder auf die Agenda setzt und über weitere Maßnahmen zusammen mit den Bürgern entscheidet (z.B. Start Planung, Berechnung und Vorstellung etwaiger Erschließungsbeiträge für Anlieger). Das Projekt ist bei der Gemeinde bereits gelistet, eine Priorisierung hängt von den sonstigen wichtigen, kostenintensiven Maßnahmen der Kommune in den nächsten Jahren ab. Das Ziel muss eine finanzierbare, nachhaltige auf die Zukunft ausgerichtete Lösung sein.

  1. Um die Zeit bis zum Wiederaufgreifen des Projektes zu nutzen, wurden seitens der Bürger einige „Kompensationsmaßnahmen“ angeregt:
  1. Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit im gesamten bebauten Wohnbereich an der ST 2232 auf 70 km/h (Zuständigkeit Staatliches Bauamt Ingolstadt / Untere Verkehrsbehörde am Landratsamt Pfaffenhofen)
  2. Überwachung der 70 km/h durch regelmäßige Radarkontrollen und mittels einer Geschwindigkeitsmessanlage (Zuständigkeit Staatliches Bauamt Ingolstadt / Untere Verkehrsbehörde am Landratsamt Pfaffenhofen)
  3. Sanierung des Fahrbahnbelages mit einem Flüsterasphalt (Zuständigkeit Staatliches Bauamt Ingolstadt)
  4. Nachpflanzung von Tiefwurzlern (z.B. Eiben) zum Schutz vor weiteren Erosionen sowie immergrünen Pflanzen zur weiteren Verdichtung des Walles (zumindest als „optische Lösung, ggf. als geringfügige Lärmschutzverbesserung“) (Zuständigkeit Gemeinde)
Stellungnahme Gemeinde:
  • Die Gemeinde stellt die erforderlichen Anträge zu a) bis c) an die zuständigen Stellen + setzt sich für die Umsetzung der Maßnahmen ein. 
  • Die Gemeinde holt zunächst eine fachliche Beurteilung durch einen Baumfachmann (Ortsbegehung) ein; anschließend weitere Entscheidung im Gremium).

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das Projekt zunächst zurückzustellen und im Jahre 2025 unter entsprechender Bürgerbeteiligung wieder aufzugreifen. Die vorgebrachten Kompensationsmaßnahmen werden wie beschrieben vorangetrieben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.02.2022 08:46 Uhr