Einführung der digitalen Alarmierung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö 7.1

Sachverhalt

Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 13.12.2021 bereits mit der Thematik beschäftigt und hier eine positive Beschlussempfehlung an den Gemeinderat gefasst. Auf das Sitzungsprotokoll wird an dieser Stelle verwiesen. 

Digitale Alarmierung – Neubeschaffung von Pagern (Funkmeldeempfänger): 
Ein verbindlicher Bedarf war im Dezember 2021 anzumelden. Die Förderung pro analogem Pager beträgt 550,- € (bei ca. 750,- bis 850,- € Stückpreis). Die gemeindlichen Feuerwehren besitzen insgesamt 75 analoge Pager, die umgerüstet werden sollen. Förderantrag/Genehmigung/Austausch muss bis 31.12.2022 abgeschlossen sein.

Digitale Alarmierung – Umrüstung bzw. Neuanschaffung von Sirenen: 
Im Gemeindebereich befinden sich derzeit insgesamt 6 Sirenen: 3 alte Sirenen, sogenannte „Motorsirenen vom Typ E-57“ (Rathaus, Feuerwehrhaus Fahlenbach und Feuerwehrhaus Rohr) und 3 elektronische Sirenen (Feuerwehrhäusern Rohrbach und Gambach sowie im Ortsteil Waal).
 
Es gibt zwei unterschiedliche, parallellaufende Förderprogramme: Sonderförderprogramm „Digitale Alarmierung“ und Sonderförderprogramm „Sirenen“. Sie unterscheiden sich in den Förderhöhen. Für die Beschaffung muss der Förderantrag bereits vorab gestellt und genehmigt werden.
Variante 1: Wenn bestehende Sirenen für digitale Alarmierung ertüchtigt werden sollen, ist es besser das Förderprogramm „Digitale Alarmierung“ zu nutzen, da der Förderbetrag 2.181,- € beträgt. (sonst 1.000,- €). Preis pro Ertüchtigung beläuft sich auf ca. 2.400,- €.
Variante 2: Wenn bestehende Sirenen komplett erneuert werden sollen, ist es besser das Sonderförderprogramm „Sirenen“ zu nutzen. Die Höhe der Festbetragsförderung ein Dachsirene beträgt 10.850,- €. Preis pro Erneuerung beläuft sich auf ca. 8.000,- €.

Förderantrag, Genehmigung, Austausch/Errichtung muss bis 31.12.2022 abgeschlossen sein. Laut LRA ist dies zeitlich sehr knapp bemessen und kaum umsetzbar. Eine Fristverlängerung sei möglich, aber es gibt bis dato noch keine klaren Aussagen seitens Freistaat Bayern bzw. dem LRA. Es gilt zu beachten, dass die gesamte Förderung beim Sonderförderprogramm „Sirenen“ derzeit nur bei 1 Million € für ganz Bayern liegt und damit Förderzusage nicht zugesichert werden kann (Fördermittelverteilung abhängig von eingereichten Förderanträgen).

Geplant ist, die 3 älteren Motorsirenen gegen elektronische Sirenen auszutauschen und diese für die digitale Alarmierung zu ertüchtigen. Die verbleibenden 3 Sirenen sollen für digitale Alarmierung ertüchtigt werden. 

Angebotseinholung für Umrüstung bzw. Erneuerung der Sirenen ist derzeit am Laufen. Pegelermittlung findet Ende Januar statt.

Im Haushalt 2022 sind für die Pager 60.000,- € und für die Sirenenumrüstung 40.000,- € vorgesehen. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Umrüstung der gemeindlichen Feuerwehren auf eine digitale Alarmierung im bezeichneten Umfang zu. Die Verwaltung wird mit der Stellung der Förderanträge beauftragt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.02.2022 08:46 Uhr